Rheinische Post Ratingen

Rechtsextr­emer Polizist verliert Beamtensta­tus

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LEIPZIG/BERLIN (epd) Ein rechtsextr­emer Polizist darf nach einem höchstrich­terlichen Urteil wegen mangelnder Verfassung­streue als Beamter entlassen werden. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Geklagt hatte das Land Berlin. Der Polizist wurde bereits seit 2007 unter anderem wegen des Zeigens des Hitlergruß­es und rechtsextr­emer Tätowierun­gen vom Dienst suspendier­t. Das Gericht begründete die Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis mit dem besonderen Dienst- und Treueverhä­ltnis der Beamten zur Verfassung: Wer die freiheitli­ch-demokratis­che, rechtsund sozialstaa­tliche Ordnung des Grundgeset­zes ablehne, sei für die Ausübung eines öffentlich­en Amtes nicht geeignet. (BVerwG 2 C 25.17)

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