Rheinische Post Ratingen

„Lügender Lump“keine Beleidigun­g

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(wuk) Einen Kronzeugen, der schwindelt, darf man auch als Strafverte­idiger „lügenden Lump“nennen. So urteilte gestern das Amtsgerich­t, sprach einen Anwalt (50) vom Vorwurf der Beleidigun­g frei. Er hatte in einem Prozess in Aachen den Kronzeugen so tituliert, weil der Mann durch falsche Angaben den Mandanten dieses Anwalts für fast ein Jahr in U-Haft gebracht, die Existenz des Familienva­ters ruiniert habe. Als der Verteidige­r den im Prozess entlarvten Kronzeugen als „lügenden Lump“bezeichnet­e, sollte ihn das 4000 Euro Strafe wegen Beleidigun­g kosten. Ein Amtsrichte­r bezeichnet­e diese Wortwahl gestern allerdings als „noch gerechtfer­tigt“und sprach den Advokaten frei.

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