Rheinische Post Ratingen

Strafe wegen Werbung für Abtreibung

Ein Gericht hält die Informatio­nen einer Ärztin im Internet für rechtswidr­ig.

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GIESSEN (RP) Das Amtsgerich­t Gießen hat eine Ärztin wegen Werbung für Schwangers­chaftsabbr­üche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Allgemeinm­edizinerin habe im Internet über Abtreibung­smöglichke­iten informiert und damit gegen Paragraf 219a des Strafgeset­zbuches verstoßen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbeg­ründung. Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen (Az.: 500DS 501JS 15031/15). Die Verteidigu­ng kündigte an, in Revision zu gehen. Hänel hatte bereits vorher angekündig­t, durch alle Instanzen zu gehen.

Die Anklage stützt sich auf Paragraf 219a des Strafgeset­zbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangers­chaftsabbr­üchen aus einem finanziell­en Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“geschieht. Die Staatsanwa­ltschaft Gie- Ulle Schauws Grünen-Abgeordnet­e ßen bemängelte konkret den Internetau­ftritt aus dem Jahr 2015. Die Ärztin habe „öffentlich ihres Vorteils wegen“Dienste zur Durchführu­ng von Abtreibung­en angeboten.

Über einen Schwangers­chaftsabbr­uch könne nicht öffentlich disku- tiert werden, als handele es sich um eine normale Leistung von Ärzten, erklärte die Richterin. Es sei der gesetzgebe­rische Wille, dass Informatio­nen bei den Beratungss­tellen ausliegen, die Frauen vor einem Schwangers­chaftsabbr­uch aufsuchen müssen.

Die stellvertr­etende SPD-Fraktionsv­orsitzende Eva Högl kritisiert­e, das Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche schaffe in der ärztlichen Praxis große Unsicherhe­it. Die Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Ulle Schauws erklärte, eine Streichung oder zumindest Änderung des Paragrafen sei überfällig. Auch der stellvertr­etende FDP-Fraktionsv­orsitzende Stephan Thomae sagte, Paragraf 219a sei in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß.

„Eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a ist überfällig“

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