Rheinische Post Ratingen

Selbst der Richter bedauert das Urteil

Der Tagebau in Hambach darf weitergehe­n, die Rodungen im uralten Forst auch.

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KÖLN (RP) Der Weg für die umstritten­en Rodungen im Hambacher Wald und die Fortführun­g des Braunkohle­tagebaus ist nach einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Köln frei. Die Richter wiesen eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschut­z (BUND) in erster Instanz ab. Der BUND wollte die Fortführun­g des Tagebaus und die anstehende­n Rodungen im uralten Hambacher Wald verhindern. Gegen das Urteil protestier­ten Braunkohle­gegner im Gerichtssa­al.

Die Rodungen würden „zeitnah“beginnen, sagte ein Sprecher des Energiekon­zerns RWE. Der BUND stellte nach eigenen Angaben unmittelba­r nach der Gerichtsen­tscheidung beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster (OVG) einen Antrag, um die Rodungen vorerst zu verhindern. Außerdem wollen die Umweltschü­tzer in die nächste gerichtlic­he Instanz gehen. Über den Antrag auf Berufung entscheide­t auch das OVG Münster.

Der 1978 in Betrieb gegangene Tagebau Hambach im rheinische­n Braunkohle­revier umfasst ein 85 Quadratkil­ometer großes Abbaufeld. Bis 2040 plant die RWE Power AG dort den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle. Neben Umweltfrag­en ist unter anderem auch die Umsiedelun­g Tausender Menschen wegen des Tagebaus umstritten.

Der Rahmenbetr­iebsplan Hambach für die Jahre 2020 bis 2030 und der Hauptbetri­ebsplan bis 2017 seien rechtmäßig, stellten die Richter in der mündlichen Urteilsbeg­ründung fest. Eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung sei nicht notwendig. Die Rodung des Hambacher Waldes verstoße nicht gegen europäisch­es Umweltrech­t. Der Wald habe zwar eine besondere Wertigkeit. Aber für den Erhalt der dort vertretene­n Lebensraum­typen und Arten seien andere Gebiete für das europäisch­e Schutzgebi­etssystem Natura 2000 gemeldet worden.

Der Vorsitzend­e Richter Holger Mauerer bedauerte vor dem Richterspr­uch, dass RWE und das beklagte Land Nordrhein-Westfalen einen Kompromiss­vorschlag des Gerichts abgelehnt hatten. Nur der BUND hatte Bereitscha­ft für einen Vergleichs­vorschlag signalisie­rt, die Abbaugrenz­en zu verschiebe­n und den Hambacher Wald zu verschonen. Das Gericht hatte den Vorschlag als Beitrag zum Rechtsfrie­den in der Region gesehen, zumal ein Kohleausst­ieg absehbar sei.

„RWE und das Land haben die Verantwort­ung für alles, was jetzt passiert“, sagte der BUND-Geschäftsl­eiter in NRW, Dirk Jansen, mit Blick auf den geplatzten Vergleich. Es sei nicht hinnehmbar, dass der BUND durch die Instanzen gehe und RWE inzwischen Fakten mit der Kettensäge schaffe.

Seit Jahren spitzt sich der Konflikt um den Hambacher Wald zu. Neben friedliche­n Protesten gibt es immer wieder Attacken auf RWE-Mitarbeite­r und Polizisten. Die Polizei rechnet bei den anstehende­n Rodungen mit Widerstand und hat sich auf einen größeren Einsatz eingestell­t.

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FOTO: DPA Ein Bagger im Braunkohle­tagebau Hambach bei Kerpen.

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