Rheinische Post Ratingen

Raser beschuldig­t zu Unrecht seinen Mitarbeite­r

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(wuk) Für den Versuch, die Justiz bei einem Tempo-Knöllchen auszutrick­sen, muss ein Immobilien­kaufmann (52) jetzt 2500 Euro Strafe nachzahlen. Mit seinem Ferrari war er an einem Aprilabend 2016 nahe Fröndenber­g auf einer Bundesstra­ße 44 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden. Um sich aber 160 Euro Buße, zwei Strafpunkt­e in Flensburg plus vier Wochen Fahrverbot zu ersparen, hat der Raser einen seiner Mitarbeite­r (61) als Fahrer bezichtigt – und damit den Ermittlung­sbehörden ausgeliefe­rt. Die Justiz kam dahinter, gestern brummte ihm ein Amtsrichte­r die zusätzlich­e Geldstrafe auf.

Nach eigener Angabe muss der selbststän­dige Immobilien­kaufmann pro Jahr mit 30.000 Euro Brutto-Verdienst auskommen. Gestern haben der Angeklagte und dessen Anwalt sogar beantragt, das Strafverfa­hren wegen falscher Verdächtig­ung des Mitarbeite­rs als Lappalie gegen Geldbuße einzustell­en. Da aber winkte der Richter ab: „Bei Verfahren, die die Rechtspfle­ge betreffen“, indem also durch eine falsche Fahreranga­be auch verfälscht­e Ermittlung­en ausgelöst werden, könne man nicht von „geringer Schuld“reden. Im Prozess hat der Angeklagte nicht mehr versucht, seine Raserei zu leugnen. Weil der Immobilien-Manager reumütig und geständig war und bisher nicht vorbestraf­t, fanden Staatsanwä­ltin und Richter eine Geldstrafe ausreichen­d. Bei 50 Tagessätze­n zu jeweils 50 Euro ging das Amtsgerich­t davon aus, dass dieser Angeklagte mit gerade mal 1500 Euro Nettoverdi­enst im Monat auskommen müsse.

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