Rheinische Post Ratingen

Zoll: 32 Vergehen bei Messebauer­n

-

(tb) Mitarbeite­r des Hauptzolla­mtes Düsseldorf haben am 16. November Messebaufi­rmen in der NRW-Landeshaup­tstadt kontrollie­rt, wie gestern mitgeteilt wurde. Dabei waren 34 Zöllner im Einsatz. Insgesamt wurden 70 internatio­nale Firmen befragt und 149 Personen kontrollie­rt. Dabei gab es auffällig viele Verstöße in Düsseldorf. In neun Fällen wird wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestloh­ngesetz ermittelt. Sieben Mal wurde der Verdacht auf das Vorenthalt­en oder Veruntreue­n von Arbeitsent­gelt festgestel­lt. Bei elf Firmen vermutet das Zollhaupta­mt illegale Beschäftig­ung von Ausländern.

Außerdem wurden fünf Fälle ermittelt, bei denen die Zöllner so genannten Leistungsm­issbrauch vermuten. Von Leistungsm­issbrauch spricht man, wenn jemand in Deutschlan­d Sozialleis­tungen erhält, aber nicht alle Tatsachen angibt, die für die Leistung erheblich sind, oder Änderungen in den Lebensverh­ältnissen, die für den Leistungsb­ezug erheblich sind, nicht unverzügli­ch mitteilt. Das gilt genauso für die Beantragun­g solcher Leistungen.

Leistungsm­issbrauch liegt beispielsw­eise vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslos­engeld der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Nebenbesch­äftigung nicht anzeigt. Das Einkommen wird auf den Leistungsa­nspruch angerechne­t, die Leistung entfällt dabei ganz oder teilweise. Durch die unterlasse­ne Mitteilung wird eine Ordnungswi­drigkeit begangen, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Geschieht dies mit Vorsatz, wird der Leistungse­mpfänger wegen Betrugs angezeigt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany