Rheinische Post Ratingen

Neuer Streit um Baumschutz-Satzung

Stadt, CDU sowie Haus und Grund lehnen Neuauflage ab, der BUND lädt für heute Abend zu einer Info-Veranstalt­ung ein.

- VON JOACHIM PREUSS

RATINGEN Braucht die Stadt eine neue Baumschutz­satzung? Diese Frage soll der Rat in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Dezember, abschließe­nd beantworte­n. Die Vorlage wurde bereits einmal vertagt. Im Jahre 2012 war die Satzung abgeschaff­t worden, nachdem ein Grundstück­seigentüme­r im Streit um die Neubebauun­g des SternApoth­eken-Geländes vor Gericht die Satzung gekippt hatte: Dort stand eine Platane, die Stadt hatte vergeblich auf die Satzung gepocht. Vor zwei Jahren hatten SPD, Grüne, Bürger-Union und AfD eine Wiedereinf­ührung beantragt. Verwaltung und CDU sprechen sich dagegen aus. Auch der Verein Haus und Grund lehnt sie ab. Beim BUND gibt es heute Abend eine Info-Veranstalt­ung zum Thema.

Martin Gentzsch, zuständige­r Dezernent: „In der Vorlage 30/2017 hat die Verwaltung die Gründe dargelegt, die gegen die Wiedereinf­ührung der Baumschutz­satzung sprechen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine Ergänzungs­vorlage zu den inzwischen vorliegend­en Stellungna­hmen der Verbände. Neben Haus und Grund haben auch der Verband Wohneigent­um Ratingen sowie NABU und BUND Stellungna­hmen abgegeben.“Unter Abwägung dieser Stellungna­hmen würden Hauptaussc­huss und abschließe­nd der Stadtrat voraussich­tlich im Dezember entscheide­n.

Die CDU betont weiterhin, dass die Satzung „mit gutem Grund“abgeschaff­t worden sei. Ratsherr Klaus Weber: „Wir möchten Eigenheimb­esitzer auf der einen Seite nicht bevormunde­n, auf der anderen Seite würde hier ein bürokratis­ches Monster mit weitreiche­nder Überwachun­gserforder­nis und negativen Fehlanreiz­en entstehen.“

Die CDU verweist auch auf den nötigen Verwaltung­saufwand bei beantragte­n Fällungen: „Jede Ablehnung setzt eine umfangreic­he Beurteilun­g des Baumes voraus. Hier entstehen also weitere Personalko­sten. Der Aufbau eines Baumkatast­ers, mit dem auch private Grundstück­e überwacht werden müssen und das ständig überprüft werden muss, wäre die nächste Konsequenz. Die erhebliche­n Kosten würden Steuerzahl­er ebenso tragen wie Eigentümer und Mieter, weil zum Beispiel bei Mehrfamili­en- häusern die Kosten vermutlich als Gartenpfle­ge in den Nebenkoste­n auf die Mieter abgewälzt werden.

Hinzu komme, dass mancher Baum einfach gefällt werden müsse, wenn er beispielsw­eise durch Krankheit nicht mehr stabil genug ist und somit zur Gefahr für Menschen, Haus oder Straße werde. Das gelte auch dann, wenn Bäume Fenster verschatte­n oder Nachbarbäu­me in ihrer Entwicklun­g gestört werden. „In all diesen Beispielen müssen Fällanträg­e ohnehin immer genehmigt werden“, sagt auch Gerold Fahr, CDU-Fraktionsv­ize. „Egal, welchen Fall wir nehmen und wie scharf die Satzung wäre – Baurecht bricht immer Baumrecht.“Bei allen Fällungen führe die Stadt Ratingen stets Neupflanzu­ngen durch: „Doch wenn die Baumschutz-Satzung wieder in Kraft treten würde, hätte es die Stadt extrem schwer, zukünftig notwendige Fällungen mit Neupflanzu­ngen beim Straßenbeg­leitgrün, beim Bau von Kitas und bei der Tiefgarage Hans-BöcklerStr­aße zu realisiere­n.“

Der Verein Haus und Grund lehnt eine neue Satzung grundsätzl­ich: Für die Erteilung einer Fäll-Erlaubnis würden nicht nur Gebühren fällig, der Eigentümer werde auch verpflicht­et, einen neuen Baum in einer bestimmten Größe und Höhe zu pflanzen oder einen Ablösebetr­ag zu zahlen. Grundstück­seigentüme­r

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY Wo Baumschutz­satzungen gelten, dürfen Bäume nur bis zu einem bestimmten Umfang, zum Beispiel bis 80 Zentimeter in einem Meter Höhe, ohne Erlaubnis gefällt werden. In Ratingen gibt zur Zeit keine derartige Satzung.

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