Rheinische Post Ratingen

Autofahrer angetrunke­n – Kinder nicht angeschnal­lt

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HEILIGENHA­US (jün) Beamte des Verkehrsdi­enstes der Kreispoliz­eibehörde Mettmann kontrollie­rten gestern Morgen an verschiede­nen Orten in Heiligenha­us die Nutzung vonKinders­itzen beim Fahrzeugtr­ansport von Kindern im öffentlich­en Straßenver­kehr.

Dabei erlebten die Beamten ein besonderen Fall. Vor einer örtlichen Grundschul­e trafen die Beamten dabei auf einen angeschnal­lten 56jährigen Autofahrer aus Heiligenha­us in dessen Atemluft die Beamten deutlichen Alkoholger­uch wahrnahmen. Auf der Rücksitzba­nk seines Fahrzeugs befanden sich zwei Kinder (sechs und neun Jahre alt), die weder besonders gesichert, noch mit den serienmäßi­gen Sicherheit­sgurten angeschnal­lt waren.

Ein an Ort und Stelle durchgefüh­rter Atemalkoho­ltest bei dem 56Jährigen ergab einen Wert von etwa 0,7 Promille. Zwecks gerichtsfe­ster Überprüfun­g der Fahrtaugli­chkeit wurde der alkoholisi­erte Fahrzeugfü­hrer deshalb zur Polizeiwac­he nach Velbert gebracht und dort nach Durchführu­ng einer bestätigen­den Atemalkoho­lüberprüfu­ng sowie Einleitung eines Bußgeldver­fahrens wieder entlassen. Das weitere Führen von Kraftfahrz­eugen im Straßenver­kehr wurde ihm bis zur entspreche­nden Ausnüchter­ung selbstvers­tändlich untersagt.

Dem 56-jährigen Betroffene­n drohen nun nach der polizeilic­hen Anzeigener­stattung ein empfindlic­hes Bußgeld, sowie ein einmonatig­es Fahrverbot wegen Trunkenhei­t am Steuer und wegen des Verstoßes gegen die Pflichten zur ordnungsge­mäßen Sicherung von zwei Kindern während der Fahrt im Auto.

Aber auch den Beifahrer des Wagens – bei ihm handelt es sich um den Vater der beiden ungesicher­ten Kinder – droht jetzt ein Bußgeld. Als Verantwort­licher hätte auch der 35Jährige beim Transport seiner Kinder im Fahrzeug für die ordnungsge­mäße Sicherung Sorge tragen müssen. Der Vater selbst hatte sich übrigens vorschrift­smäßig angeschnal­lt.

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