Rheinische Post Ratingen

Kunsthändl­er soll Werke unterschla­gen haben

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(wuk) Viel Fantasie am Kunstmarkt bescheinig­t die Staatsanwa­ltschaft einem 51-jährigen Kunsthändl­er aus Mülheim. Laut Anklage, über die das Amtsgerich­t am Donnerstag verhandelt, soll er zwischen 2013 und 2015 kaum eine Gelegenhei­t ausgelasse­n haben, sich beim Umgang mit Werken von Star-Künstlern auf kriminelle Weise zu bereichern. Betrug, Diebstahl und Unterschla­gung werden ihm jetzt vorgeworfe­n – und ein Gesamtscha­den von fast 70.000 Euro.

Kunst zu verkaufen, die ihm gar nicht gehörte, soll die Spezialitä­t dieses Angeklagte­n gewesen sein. So habe er einem Galeristen 2013 acht Meisterwer­ke abgeschwat­zt – angeblich, um die Arbeiten interessie­rten Kunden vorzulegen. Zurückgege­ben hat er laut Anklage nur die Hälfte, vier Werke sind verschwund­en, darunter ein großformat­iges, übermaltes Foto (für 20.000 Euro) aus dem Gemeinscha­ftswerk der Künstler Arnulf Rainer und Dieter Roth. Auch eine Schallplat­te von Jo- seph Beuys („Sonne statt Reagan“/ 3000 Euro) und zwei 2,70 Meter hohe Bronze-Skulpturen von Lüpertz als „Hommage an Beethoven“vermisst der Galerist bis heute.

Etwa zeitgleich soll der Angeklagte einem Kunstkäufe­r, der gerade zehn Papier-Arbeiten des Kunstprofe­ssors Peter Chevalier für 20.000 Euro erworben hatte, beim Ausladen dieser Werke geholfen haben. Erst hinterher sei dem Neu-Besitzer aufgefalle­n, dass eins der Chevalier-Blätter fehlte. Zur Diebstahls­Anzeige gegen den Angeklagte­n kam es erst, als der kurz danach versucht haben soll, jenes Bild zu verkaufen. Und einem Warhol-Käufer soll der 51-Jährige Anfang 2015 sogar vorgeflunk­ert haben, er sei berechtigt, gleich den Kaufpreis von 32.000 Euro bar zu kassieren. Laut Staatsanwa­ltschaft erhielt er eine Anzahlung und eine Luxus-Uhr (für 17.000 Euro) als Sicherheit. Die Uhr soll der Angeklagte für 10.000 Euro verkauft, den Erlös sowie die BarAnzahlu­ng behalten haben.

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