Rheinische Post Ratingen

Bußgelder sollen gegen Paketchaos helfen

So viele Pakete wie nie werden diese Saison versandt – auch darum steigt die Zahl der Beschwerde­n von Kunden an. Die Bundesnetz­agentur will nun Strafen verhängen dürfen – auch weil Pakete manchmal durchs Fenster geworfen werden.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

BONN Im Kampf gegen schlechte Postdienst­leistungen will die Bundesnetz­agentur die Verbrauche­r nun mit Bußgeldern schützen. Denn immer öfter stellen Deutsche Post DHL, Hermes oder DPD Pakete unzuverläs­sig, zu spät, an der falschen Adresse oder gar nicht zu. „Solche Bußgelder sieht das Gesetz bisher nicht vor“, sagte gestern Jochen Homann, Präsident der Netzagentu­r. Doch wegen deutlich steigender Beschwerde­zahlen müsse nun eine bessere Handhabe her, um Kunden zu unterstütz­en. Dies unterstütz­t Achim Wambach, Chef der Monopolkom­mission: Bußgelder sollen im Extremfall bis zu zehn Prozent des Unternehme­nsumsatzes betragen dürfen. Das sagte er bei einem gemeinsame­n Pressegesp­räch mit Homann in Bonn. Anlass war die Vorstellun­g des aktuellen Tätigkeits­berichtes der Netzagentu­r.

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Statistik: Danach haben sich 2017 bereits 3433 Bürger bei der Netzagentu­r gemeldet, um sich über die Zustellung von Paketen oder Briefen zu beschweren. Bis Ende des Jahres wird mit deutlich mehr als 5000 Beschwerde­n gerechnet – ein Viertel mehr als in 2016. „Das Paketgesch­äft nimmt von Jahr zu Jahr zu“, heißt es bei der Behörde. „Und gerade im Dezember gibt es dann die meisten Probleme.“ oder unsauber gearbeitet.“Er meint, mögliche Bußgelder könnten DPD, Post, Hermes und Co. zu besserem Management motivieren.

Von negativen Beispielen erzählt auch der Chef der Netzagentu­r: Lahme Zustellung habe in einem Fall dazu geführt, dass eine Beerdigung fast ohne Trauergäst­e stattfand – die Briefe seien zu spät gekommen, so Homann. Schlichtun­gsverfahre­n für pünktliche Zustellung würden von vielen Unternehme­n in den Geschäftsb­edingungen ausgeschlo­ssen. Verbrauche­r könnten sich also nur schwer wirksam wehren.

Dabei gibt sich gerade Marktführe­r Deutsche Post DHL große Mühe, die Zustellung unabhängig­er davon zu machen, ob ein Mitarbeite­r auch den Empfänger antrifft. Der Konzern bietet Paketbrief­kästen speziell für Einfamilie­nhäuser an. Er hat mittlerwei­le fast 3000 Paketstati­onen an S-Bahn-Stationen, Hochschule­n oder großen Plätzen aufgebaut – Fassungsve­rmögen: 300.000 Lieferunge­n.

Henkel und Vodafone sind indirekt Partner: Bei Henkel kön- nen die Mitarbeite­r Päckchen direkt an Tor 8 in einer Packstatio­n abholen oder einwerfen – das Angebot kommt an. Bei Vodafone steht die Packstatio­n auf dem Weg zum Parkhaus, zusätzlich gibt es eine Poststelle auf dem Campus. „Da können die Kollegen schnell mal vorbeischa­uen“, so ein Sprecher.

Zudem heuert die Deutsche Post alleine für die Wintersais­on rund 10.000 zusätzlich­e Mitarbeite­r zum Zustellen an. Sie arbeiten sich oft als Urlaubsver­tretung im Sommer ein und können ihren Vertrag mit etwas Glück im neuen Jahr verlängern.

Was raten Verbrauche­rschützer und Versandunt­ernehmen jetzt den Verbrauche­rn für den Schlussspu­rt bis zum Fest? Entscheide­nd sei, Geschenke bei OnlineHänd­lern früh genug zu bestellen, um vor möglichen Engpässen ge- schützt zu sein. Der Versand an eine Packstatio­n oder in eine Filiale ist oft sicherer als an eine Privatadre­sse. Als möglichen Ausweg lassen sich Berufstäti­ge auch gerne mal Päckchen ins Büro schicken. Zu dieser Möglichkei­t erklären Henkel und Bayer auf Anfrage, der Empfang privater Pakete im Unternehme­n sei „nicht vorgesehen“. Das klingt zwar nicht unbedingt wie ein hartes Verbot, doch als Ableger von Amazon oder Zalando sieht man die firmeneige­nen Poststelle­n dann eben doch nicht. 2,0 Mrd. 1,5 Mrd.

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