Irrglaube bei der Vorfahrt
Als täglicher Nutzer des besagten Bahnüberganges hat mich der Artikel spontan gepackt. Tatsächlich sind die überlangen Schließzeiten der Schranke ein erhebliches Ärgernis. Jedoch kommt nach meiner Erfahrung der Zug aus Hösel nach ca. 3 Minuten an (automatische Schaltung?), der aus Düsseldorf aber standardmäßig erst nach 5 bis 8 Minuten. Vermutlich wird die Schranke manuell bedient, wenn der Zug von Düsseldorf-Rath den Bahnhof Ratingen-Ost anfährt. Das war aber nicht immer so! Dass eine Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs erst langfristig zu erwarten ist, hat bekanntlich viele Gründe. Bis es aber soweit ist, sollten die Schließzeiten allerdings angemessen und verkehrserträglich gehandhabt werden – wie vormals. Eine aktive Intervention bei der Bahn-AG von Seiten der Stadtverwaltung könnte hier hilfreich sein. Völlig unverständlich ist für mich jedoch das m.E. unangemessene formalistische Einschreiten der Polizei aufgrund des im Artikel beschriebenen Vorbeifahrens an der Warteschlange (100 Euro + 1 Punkt), das im Gegensatz zum einschlägigen Tatbestand des unerlaubten Überholens im fließenden Verkehr keinerlei Gefährdung bewirkt. Hingegen gefährlich ist der Irrglaube vieler Verkehrsteilnehmer im Bahnübergangsbereich, die meinen, sie hätten als Linksabbieger zur Fester Straße (von der Straße „Auf der Aue“kommend) gegenüber dem entgegenkommenden Rechtsabbieger die Vorfahrt, der von der Rosenstraße in die Fester Straße abbiegt. Um in dieser Situation einen Crash zu vermeiden, haben meine Frau und ich fast ständig Vollbremsungen durchführen müssen – begleitet von wildem Hupen, Belehrungen und Beleidigungen der irrgläubigen Vorfahrterzwinger. Auf Anfrage an einen Ratinger Polizeibeamten hinsichtlich dieser dauerhaften Gefährdungslage erhielt ich neben der grundsätzlichen Bestätigung meiner Darstellung nur die Feststellung, dass dennoch dort kein Handlungsanlass für die Polizei bestehe. Das ist nun die andere Seite des polizeilichen Wirkens. Horst Perski Ratingen-Ost