Rheinische Post Ratingen

Übernahme erst nach Ende der Ausbildung

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(tmn) Ob Auszubilde­nde im Anschluss an die Ausbildung übernommen werden, können Arbeitgebe­r und Azubi erst gegen Ende vereinbare­n. Darauf weist die Arbeitnehm­erkammer Bremen hin. Eine Klausel, die eine Übernahme von Beginn an vorsieht, ist unzulässig. Das ergibt sich aus Paragraf 12 Berufsbild­ungsgesetz.

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