Übernahme erst nach Ende der Ausbildung
(tmn) Ob Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung übernommen werden, können Arbeitgeber und Azubi erst gegen Ende vereinbaren. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Eine Klausel, die eine Übernahme von Beginn an vorsieht, ist unzulässig. Das ergibt sich aus Paragraf 12 Berufsbildungsgesetz.