Birkenstock hat kein Vertrauen mehr zu Amazon
Der Schuhhersteller stellt zum 1. Januar den Verkauf seiner Produkte auf den Seiten des Online-Händlers komplett ein.
NEUSTADT/WIED Im Sommer 2016 hatte Birkenstock bereits den Vertrieb seiner Produkte auf den USSeiten des Online-Händlers Amazon eingestellt, nun stoppt der Sandalen- und Schuhhersteller zum 1. Januar 2018 die Belieferung und den Verkauf auch auf Amazons europäischen Seiten komplett. Als Grund führt Birkenstock die Störung des Vertrauensverhältnisses an. Nach Ansicht des Unternehmens geht Amazon nicht energisch genug gegen Produktfälschungen oder den Missbrauch des Birkenstock-Logos vor.
Laut Birkenstock sei es auf dem von Amazon betriebenen Marketplace zu einer Reihe von Rechtsverstößen gekommen, die der Plattformbetreiber nicht aus eigenem Antrieb verhindert habe. Zudem habe das Unternehmen mehrfach beanstandet, dass dort wiederholt minderwertige Produktfälschungen angeboten wurden, die seine Markenrechte verletzten und die Verbraucher über die Herkunft der Waren täuschten. Nach Angaben des Schuhherstellers sei Amazon da- raufhin aber nicht aktiv geworden. „Stattdessen kam es in den vergangenen Monaten zu weiteren, anders gearteten Rechtsverstößen, die von Amazon nicht proaktiv verhindert wurden, heißt es weiter. Die Zusammenarbeit von Birkenstock mit anderen Online-Händlern bleibt jedoch bestehen.
Amazon kommentierte das Vorgehen des Unternehmens nicht, betonte aber, es dulde keine gefälschten Produkte. Und doch kommt es immer wieder vor, dass Fälschungen auf der Online-Plattform angeboten werden. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Amazon Ärger mit einem Schuhhersteller hat.
Im Jahr 2013 hatte Adidas seinen Händlern den Online-Vertrieb über Drittplattformen wie Amazon oder Ebay untersagt. Weitere Sportartikel-Hersteller wie Asics oder die Outdoor-Ausrüster Lowa und Deuter zogen damals nach. Den Unternehmen ging es dabei grundsätzlich um die Präsentation der eigenen Produkte. Die Wertigkeit des Sortiments solle nicht in einem RamschUmfeld leiden, die stationäre Beratung bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt hatte zu diesem Zeit- punkt die Best-Price-Regelung des Online-Händlers – das Unternehmen verlangte von Drittanbietern, dass sie ihre Waren nirgendwo anders günstiger anbieten dürfen – bereits unter die Lupe genommen.
Doch auch Adidas geriet damals ins Visier des Kartellamtes. Aufgrund von „schwerwiegenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken“musste der Sportartikelhersteller im Sommer 2014 den Handel seiner Waren bei den Online-Portalen wieder zulassen. Nun ist Birkenstock der nächste Schuhhersteller, der mit Amazon im Clinch liegt.