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In München ist die Klage eines Ehepaares gegen Kuhglocken-Gebimmel auf einer Weide gescheitert, weil es schon 2015 einen Vergleich gegeben hat. Den hatte der Kläger ja vielleicht wegen des Gebimmels überhört. Darum an dieser Stelle noch mal Klarheit: Die Kühe dürfen auf der vom Haus des Klägers abgewandten Seite der Weide weiden, weil da die Glocken noch nicht so laut läuten. Überschreitet eine Kuh die Grenze zwischen den Hälften, muss sie den Schalldämpfer einschalten oder eine von Tesla erfundene selbstläutende Glocke einsetzen, die sie auf der anderen Seite zurücklässt. Selbstläutende Glocken sind insofern umweltfreundlicher und werden bei der Kirchensteuer bessergestellt. gw