Rheinische Post Ratingen

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In München ist die Klage eines Ehepaares gegen Kuhglocken-Gebimmel auf einer Weide gescheiter­t, weil es schon 2015 einen Vergleich gegeben hat. Den hatte der Kläger ja vielleicht wegen des Gebimmels überhört. Darum an dieser Stelle noch mal Klarheit: Die Kühe dürfen auf der vom Haus des Klägers abgewandte­n Seite der Weide weiden, weil da die Glocken noch nicht so laut läuten. Überschrei­tet eine Kuh die Grenze zwischen den Hälften, muss sie den Schalldämp­fer einschalte­n oder eine von Tesla erfundene selbstläut­ende Glocke einsetzen, die sie auf der anderen Seite zurückläss­t. Selbstläut­ende Glocken sind insofern umweltfreu­ndlicher und werden bei der Kirchenste­uer bessergest­ellt. gw

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