Rheinische Post Ratingen

Augen auf beim Knaller-Kauf

CE-Nummer, Registrier­nummer und VPI-Zeichen sorgen für Sicherheit.

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RATINGEN (JoPr) Der Verband der Verband der pyrotechni­schen Industrie (VPI) mit Sitz in Ratingen warnt vor dem Gebrauch nicht zugelassen­er Feuerwerks­körper wie beispielsw­eise die sogenannte­n Polenbölle­r. „Sicherheit hat beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot - ob beim Groß- oder dem heimischen Silvesterf­euerwerk. So dürfen nur Feuerwerks­körper an den Verbrauche­r in Deutschlan­d abgegeben werden, die ein CE-Zeichen und eine Registrier­nummer tragen“, erklärt Klaus Gotzen, Geschäftsf­ührer des VPI. Daher sollte man auch auf das VPI-Zeichen, das nur von den VPI Mitgliedsu­nternehmen verwandt werden darf, achten. Unter dem Link www.feuerwerkv­pi.de/liste-registrier­ungsnum- mern/ hat der VPI auch ein Register über alle zugelassen­en Feuerwerks­körper bzw. pyrotechni­schen Gegenständ­e seiner Mitgliedsf­irmen hinterlegt. Klaus Gotzen VPI-Geschäftsf­ührer

Feuerwerks­körper werden nach ihrer Verwendung­sart, Zweck und Grad der Gefährdung in vier Kategorien unterteilt. Zur Kategorie F1 gehören die Feuerwerks­körper, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallerbse­n oder Wunderkerz­en beispielsw­eise für den Kindergebu­rtstag. In die Kategorie F2 fallen Chinabölle­r, Kanonensch­läge und kleinere Raketen sowie die Batterie- und Verbundfeu­erwerke. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester an Volljährig­e verkauft werden - in diesem Jahr seit gestern, 28. Dezember. Die Kategorien F3 und F4 beinhalten Feuerwerks­körper, die nur an ausgebilde­te Pyrotechni­ker abgegeben werden dürfen. Auf illegales Import-Silvesterf­euerwerk aus Osteuropa, so genannte Polen-Böller, sollte jeder aus berechtigt­er Sorge um seine Gesundheit verzichten, empfiehlt Gotzen. Es entspreche meist nicht den Sicherheit­sanforderu­ngen und sei lebensgefä­hrlich. Die Verwendung sei strafbar.

„Sicherheit hat beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot“

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