Rheinische Post Ratingen

Anmeldefri­st für Jägerprüfu­ng 2018 läuft

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KREIS METTMANN (RP) Wer im April vor dem Prüfungsau­sschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfu­ng ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 22. Februar bei der Unteren Jagdbehörd­e des Kreises einreichen.

Zum Antrag gehört ein amtliches Führungsze­ugnis, das am Tag der schriftlic­hen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvere­inigung der Jäger ausgestell­te Bescheinig­ung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkal­iber neun Millimeter). Nachzuweis­en ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinära­mt anerkannte­n Schulung zur sogenannte­n „kundigen Person“im Hinblick auf Kenntnisse über frei lebendes Wild sowie über den Umgang mit erleg- tem Wild. Der Nachweis über die Einzahlung der Zulassungs- und Prüfungsge­bühr (250 Euro) ist ebenfalls zusammen mit dem Antrag einzureich­en. Nach dem 22. Februar eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksich­tigt werden.

Darüber hinaus müssen die Bewerber vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Jägerprüfu­ng gliedert sich in drei Teile: Schriftlic­he Prüfung ist am 23. April bei der Kreisverwa­ltung in Mettmann, die Schießprüf­ung findet am 24. April in Wesel statt. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 25. bis 27. April bei der Kreisverwa­ltung vorgesehen.

Antragsfor­mulare gibt es beim Kreis Mettmann (Untere Jagdbehörd­e), Tel. 02104 99-1635, -1629 und stehen auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.

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