Evangelische Kirche will auch Muslime in Kitas einstellen
BADNEUENAHR (heif) Künftig können auch Katholiken, Juden oder Muslime eine evangelische Kindertagesstätte oder eine Pflegeeinrichtung leiten. Das ist die Konsequenz einer Öffnung des kirchlichen Arbeitsrechts, die die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland gestern beschlossen hat.
Demnach können Kirchenkreise, diakonische Werke oder andere Träger evangelischer Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime selbst entscheiden, inwiefern sie sich für nicht evangelische Mitarbeiter öffnen. Grundsätzlich bleiben die Bereiche Verkündigung, Seelsorge und Bildung Protestanten vorbehalten. Im Bereich Bildung sind aber Differenzierungen möglich. So muss ein Träger ein theolo- gisches Konzept vorlegen, das die Beschäftigung von Nicht-Protestanten begründet. Dann könnten Kindergärten zum Beispiel Christen anderer Konfessionen anstellen. So könnte ein Katholik einen evangelischen Kindergarten leiten. Darüber hinaus können auch Juden oder Muslime eingestellt werden, wenn in einer Einrichtung überwiegend nicht christliche Menschen betreut werden.
Die Landessynode beschloss zudem ein theologisches Positionspapier zum Umgang mit Muslimen. Darin wird der Dialog mit Muslimen als „kirchlicher Auftrag“definiert. Mission ist nicht mehr als Bekehrung Andersgläubiger zu verstehen, sondern heißt, „freimütig über den eigenen Glauben zu sprechen“.