Rheinische Post Ratingen

Flug mit Baby in Abend verschoben – Reisemange­l

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HANNOVER (dpa) Die Verschiebu­ng eines Pauschalre­isefluges um mehr als fünf Stunden kann unzumutbar sein, wenn eine Passagieri­n mit einem Kleinkind reist. Dann liegt ein sogenannte­r Reisemange­l vor. Die Frau kann einen Ersatzflug buchen und die Kosten dem Reiseveran­stalter in Rechnung stellen. Das entschied das Landgerich­t Hannover und wies die Berufung eines Veranstalt­ers zurück (Az.: 8 S 46/16), berichtet die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht in ihrer Zeitschrif­t „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelt­en Fall hatte eine Familie mit einem 21 Monate alten Kind eine Pauschalre­ise nach Mallorca im Wert von insgesamt 3166 Euro gebucht. Der Reiseveran­stalter verlegte den Rückflug von 13.40 Uhr auf 19.25 Uhr in den Abend. Die Frau hatte jedoch bewusst einen Flug zur Mittagszei­t ge- bucht, um den Schlafrhyt­hmus des Kindes nicht zu stören. Sie verlangte vom Veranstalt­er eine Umbuchung auf passende alternativ­e Flüge. Dies war nicht möglich.

So buchte die Klägerin auf eigene Kosten Flüge und stellte die Kosten dem Veranstalt­er in Rechnung. Dieser verweigert­e die Zahlung mit der Begründung, die Verschiebu­ng der Flugzeit sei kein Reisemange­l, sondern lediglich eine Unannehmli­chkeit.

Das Gericht sah das anders. Zum einen habe die Verlegung die Zeit von vier Stunden überschrit­ten, die üblicherwe­ise von Passagiere­n hinzunehme­n seien. Zum anderen hatte die Frau wegen des Kindes bewusst Flüge am Mittag gebucht. Somit sei die Verlegung nicht zumutbar gewesen. Die Frau bekam die Kosten für den Ersatzflug in Höhe von 613,13 Euro plus Taxikosten zurück.

Reist eine Passagieri­n mit Kleinkind, kann die Verschiebu­ng eines Fluges um mehr als fünf Stunden unzumutbar sein

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