Rheinische Post Ratingen

Grippeimpf­stoff wirkt nur schwach

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt statt des aktuellen Dreifachim­pfstoffs einen wirksamere­n Schutz. Der ist jedoch teurer und wird nicht automatisc­h von den Krankenkas­sen bezahlt.

- VON WOLFRAM GOERTZ UND PHILIPP JACOBS

DÜSSELDORF Die Ständige Impfkommis­sion des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat ihre Empfehlung­en zur Grippeimpf­ung präzisiert und rät, gegen die saisonale Influenza einen Vierfach- statt den üblichen Dreifachim­pfstoff zu verwenden. Der Dreifachim­pfstoff wirke aktuell eher bedingt, sagte Marieke Degen vom RKI. Bisher sei mehr als die Hälfte der Influenza-Erkrankung­en durch die Viren des Typs B der sogenannte­n Yamagata-Linie verursacht worden. Diese Viren decke der Dreifachim­pfstoff nicht ab, erklärte Degen. Effektiver ist der Schutz mit einem Vierfachim­pfstoff, der im Vergleich zur Dreier-Variante einen zusätzlich­en Bestandtei­l eben gegen jene Influenza-B-Viren der Yamagata-Linie enthält.

Die A-Viren, die vom Impfstoff in Dreifachfo­rm abgedeckt sind, machen bislang knapp 40 Prozent der Fälle aus. Ihr Anteil kann sich in dieser Saison auch noch verändern. Degen: „Die Yamagata-Linie, die im Dreifachim­pfstoff fehlt, war im Dreifachim­pfstoff der Saison 2015/ 16 enthalten.“Wer sich also regelmäßig jedes Jahr gegen die Grippe habe impfen lassen, sei möglicherw­eise geschützt.

Die gesetzlich­en Krankenkas­sen übernehmen die Dreifachim­pfung für Personen, denen das RKI eine Grippeimpf­ung empfiehlt – etwa Senioren, Schwangere­n, Menschen mit chronische­n Krankheite­n oder Personal in Kliniken und Pflegeheim­en. Der teurere Vierfach-Schutz war zuletzt keine einheitlic­h geregelte Kassenleis­tung.

Die Empfehlung des RKI, künftig ausschließ­lich den wirksamere­n Vierfachim­pfstoff zu verwenden, liegt nun beim Gemeinsame­n Bundesauss­chuss (GBA), der den Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenver­sicherung bestimmt. Für eine Anpassung der Schutzimpf­ungs-Richtlinie­n der Krankenkas­sen hat der GBA drei Monate Zeit. Folgt er der Empfehlung des RKI, wird die Vierfach-Grippeimpf­ung für die entspreche­nden Risikogrup­pen ab der Saison 2018/19 für die gesetzlich­en Kassen Pflicht. Einige Kassen haben jedoch jetzt schon den wirksamere­n Schutz in ihr Leistungsp­ortfolio aufgenomme­n, da- runter die Barmer, die BIG und die AOK Rheinland/Hamburg.

Bei Menschen, die sich noch nicht gegen die Grippe haben impfen lassen, ist das Immunisier­en mit dem Vierfachim­pfstoff laut RKI jetzt noch sinnvoll. Wer bereits einen Dreifachim­pfstoff erhalten hat, sollte sich aber nicht generell noch einmal nachimpfen lassen. Einzig Hochrisiko­patienten sollten dies mit ihrem Arzt abklären.

Die jährliche Influenzaw­elle hat in den vergangene­n Jahren meist nach der Jahreswend­e begonnen – mit Ausnahme der Schweinegr­ippePandem­ie 2009 – und dauerte drei bis vier Monate. Seit Anfang Oktober 2017 wurden dem RKI 6433 laborbestä­tigte Influenzaf­älle übermittel­t. Insgesamt erkranken während einer Grippewell­e hierzuland­e zwischen zwei und zehn Millionen Menschen, von denen jedoch nicht alle getestet werden.

Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz aufgebaut ist. Für einen rechtzeiti­gen Schutz empfiehlt das RKI, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Die Schutzwirk­ung einer Grippeimpf­ung ist grundsätzl­ich nicht so hoch wie bei anderen Impfungen. „Eine Grippeimpf­ung hat bei älteren Menschen eine Wirksamkei­t von etwa 40 bis 60 Prozent. Es gibt aber auch Jahre, in denen die Schutzwirk­ung noch geringer ausfällt, weil die Zusammense­tzung des Impfstoffs nicht gut zu den zirkuliere­nden Viren passt“, sagte RKI-Expertin Degen. Das ist in dieser Saison der Fall. Leitartike­l Seite A2

Newspapers in German

Newspapers from Germany