Rheinische Post Ratingen

INFO Wer die Geschäfte der Islam-Bank prüft

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Drei Instanzen Ein Scharia-Ethikrat prüft jedes Produkt und jeden Vertrag, den die Bank schließt. Die Finanzaufs­icht Bafin kontrollie­rt, ob alles mit nationalem Recht konform geht. Und der Aufsichtsr­at in der Türkei schaut ebenfalls genau hin. Rechtsnorm­en etwas komplizier­ter. Beispiel: Damit beim Immobilien­kauf nicht zweimal die Grunderwer­bsteuer gezahlt werden muss – einmal von der Bank, einmal vom Kunden – bilden beide eine Gesellscha­ft, kaufen das Haus gemeinsam, dann zieht sich die Bank zurück. Die deutsche Finanzaufs­icht Bafin habe das als korrekt eingestuft.

Viele gläubige Muslime, die keinen zinsgebund­enen Kredit wollten und daher zur Miete gewohnt hätten, leisteten sich mit diesem Finanzieru­ngsmodell ein Eigenheim, sagt Aslanoglu: „Wer sein Geld früher in der Sparsocke hatte, kommt jetzt zu uns.“Das Geld werde in die reale Wirtschaft investiert – damit würden also Objekte, Güter gekauft – und der Kunde partizipie­re am Erfolg seiner Einlage in Form von Gewinn- und Verlustbet­eiligung.

Experte Wackerbeck erläutert: „Beim Islam-Banking gibt es die Theorie einerseits und die gelebte Praxis anderersei­ts. Konkret werden die Modelle so gebaut, dass sie klassische Einlagenge­schäfte nachbilden. Dem Kunden zahlt man einen Ertrag, der dem Zins bei einer klassische­n Bank entspricht.“Falls es mal schwache Jahre gebe, hielten IslamBanke­n in der Regel Gewinnausg­leichsrese­rven bereit, erklärt Wackerbeck: „Das ist weiß Gott nichts Schlechtes.“

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