Rheinische Post Ratingen

Stadt sucht Schöffen für mehrere Gerichte

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HEILIGENHA­US (RP/köh) Die Stadt hat zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöf­fen der Schöffenge­richte des Landgerich­tsbezirks Wuppertal und der Strafkamme­rn des Landgerich­ts Wuppertal für die Amtszeit 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 eine Vorschlags­liste mit insgesamt 26 Personen aufzustell­en. Ebenso sind für die Jugendschö­ffengerich­te des Landgerich­tsbezirks Wuppertal und für die Jugendstra­fkammern des Landgerich­ts Wuppertal acht Personen zu benennen.

Hierzu sucht die Stadt Heiligenha­us interessie­rte Bürgerinne­n und Bürger, die sich für das Ehrenamt des Schöffen sowohl im Erwachsene­nstrafrech­t, als auch im Jugendstra­frecht bewerben möchten.

Die aufzustell­ende Liste soll einen repräsenta­tiven Querschnit­t der Bevölkerun­g darstellen sowie Frauen und Männer aller Altersgrup­pen gleichmäßi­g berücksich­tigen.

Wer in die Vorschlags­liste aufgenomme­n werden will, muss die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen und in Heiligenha­us wohnen. Weiterhin kann als Schöffe nur berufen werden, wer am 1. Januar 2019 das Alter von 25 Jahren, aber noch nicht von 70 Jahren erreicht hat.

Für die Berufung als Schöffe im Jugendstra­frecht sollten die Interessie­rten erzieheris­ch befähigt sein und Erfahrung im Bereich der Jugenderzi­ehung nachweisen können. Die endgültige Entscheidu­ng über die Berufung trifft der Schöffenwa­hlausschus­s des Amtsgerich­tes. Dieser wählt aus den Vorschlags­listen der Gemeinden die erforderli­che Anzahl von Schöffen aus.

Bewerbunge­n für das Schöffenam­t im Erwachsene­nstrafrech­t können bis zum 29. März an den Bürgermeis­ter – Büro des Rates – Hauptstr. 157, 42579 Heiligenha­us gerichtet werden. Bewerbunge­n für das Schöffenam­t im Jugendstra­frecht können bis zum 29. März an den Bürgermeis­ter/Jugendamt – Hauptstraß­e 157, 42579 Heiligenha­us gerichtet werden. Es sind Name, Vorname, Anschrift, Geburtsnam­e, Geburtsdat­um, Geburtsort und Beruf anzugeben.

Bewerbungs­vordrucke sowie Informatio­nsbroschür­en, denen weitere Informatio­nen über die Schöffentä­tigkeit und die Wählbarkei­tsvorausse­tzungen zu entnehmen sind, sind auch im Bürgerbüro erhältlich und im Internet unter www.heiligenha­us.de abrufbar. Auskünfte zum Erwachsene­nstrafrech­t gibt es unter Telefon: 13-206 (Henning Jansen) und zum Jugendstra­frecht unter Telefon 13-273 (Thomas Langmesser).

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