Rheinische Post Ratingen

Politik nimmt Taxifahrer in die Pflicht

Die geplante Neufassung der Taxenordnu­ng für den Kreis Mettmann umfasst einen lückenlose­n Nachtdiens­t.

- VON ALEXANDER RIEDEL

KREIS METTMANN Für ein pulsierend­es Nachtleben sind Heiligenha­us und Wülfrath nicht unbedingt bekannt. Was natürlich nicht bedeuten soll, dass nicht auch dort gelegentli­ch bis weit nach Mitternach­t gefeiert wird – und die Frage im Raum steht: „Wie kommen wir jetzt nach Hause?“Das Taxi war für die nächtliche Heimkehr zuletzt an-

„Wir haben uns noch nie derart intensiv mit dem Thema befasst“

Brigitte Heinz Straßenver­kehrsamt scheinend keine zuverlässi­ge Option, wenn man Gastronome­n und Bürgern in beiden Städten Glauben schenken mag. Denn die beklagten sich im vergangene­n Jahr bei den Ordnungsäm­tern, dass die ortsansäss­igen Beförderun­gsunterneh­men keinen Nachtdiens­t angeboten hätten.

Für das Straßenver­kehrsamt im Kreis Mettmann waren diese Beschwerde­n Grund genug, um eine Neufassung der seit 1990 bestehende­n Taxenordnu­ng auf den Weg zu bringen. Deren ursprüngli­che Form besagt zwar, dass die privaten Verkehrsun­ternehmer „im Rahmen ihrer Betriebspf­licht zum Bereithalt­en ihrer Taxen im ortsüblich­en Umfang verpflicht­et“sind. Dass darin auch eine Nachtdiens­tbereitsch­aft enthalten ist, geht indes nicht aus dem Text hervor. Das soll sich nach dem Willen der Verwaltung künftig ändern. „Wir hatten uns mit dieser Thematik noch nie derart in- tensiv befasst“, gestand Brigitte Heinz vom Straßenver­kehrsamt vor den Mitglieder­n des Ausschusse­s für Ordnungsan­gelegenhei­ten und Verbrauche­rschutz im Kreis Mettmann. Die berieten in ihrer jüngsten Sitzung über die Neufassung der Taxenordnu­ng – und stimmten der entspreche­nden Vorlage der Verwaltung mehrheitli­ch zu. In der ist nun von einer „lückenlose­n Nachtdiens­tbereitsch­aft“die Rede. Die soll künftig sicherstel­len, dass Bürgern im Kreis zu allen Zeiten ein Taxi zur Verfügung steht. Dabei steht es den Unternehme­rn frei, die Dienst- zeiten unter sich aufzuteile­n. Wer sich dem verweigert, muss demnach künftig mit Bußgeldern rechnen. Ausschmuss­mitglied Harald Degner (Unabhängig­e Wählergeme­inschaft) bezweifelt­e, dass Verstöße wirklich beweisbar seien, sprach sich aber dennoch für die

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