Politik nimmt Taxifahrer in die Pflicht
Die geplante Neufassung der Taxenordnung für den Kreis Mettmann umfasst einen lückenlosen Nachtdienst.
KREIS METTMANN Für ein pulsierendes Nachtleben sind Heiligenhaus und Wülfrath nicht unbedingt bekannt. Was natürlich nicht bedeuten soll, dass nicht auch dort gelegentlich bis weit nach Mitternacht gefeiert wird – und die Frage im Raum steht: „Wie kommen wir jetzt nach Hause?“Das Taxi war für die nächtliche Heimkehr zuletzt an-
„Wir haben uns noch nie derart intensiv mit dem Thema befasst“
Brigitte Heinz Straßenverkehrsamt scheinend keine zuverlässige Option, wenn man Gastronomen und Bürgern in beiden Städten Glauben schenken mag. Denn die beklagten sich im vergangenen Jahr bei den Ordnungsämtern, dass die ortsansässigen Beförderungsunternehmen keinen Nachtdienst angeboten hätten.
Für das Straßenverkehrsamt im Kreis Mettmann waren diese Beschwerden Grund genug, um eine Neufassung der seit 1990 bestehenden Taxenordnung auf den Weg zu bringen. Deren ursprüngliche Form besagt zwar, dass die privaten Verkehrsunternehmer „im Rahmen ihrer Betriebspflicht zum Bereithalten ihrer Taxen im ortsüblichen Umfang verpflichtet“sind. Dass darin auch eine Nachtdienstbereitschaft enthalten ist, geht indes nicht aus dem Text hervor. Das soll sich nach dem Willen der Verwaltung künftig ändern. „Wir hatten uns mit dieser Thematik noch nie derart in- tensiv befasst“, gestand Brigitte Heinz vom Straßenverkehrsamt vor den Mitgliedern des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz im Kreis Mettmann. Die berieten in ihrer jüngsten Sitzung über die Neufassung der Taxenordnung – und stimmten der entsprechenden Vorlage der Verwaltung mehrheitlich zu. In der ist nun von einer „lückenlosen Nachtdienstbereitschaft“die Rede. Die soll künftig sicherstellen, dass Bürgern im Kreis zu allen Zeiten ein Taxi zur Verfügung steht. Dabei steht es den Unternehmern frei, die Dienst- zeiten unter sich aufzuteilen. Wer sich dem verweigert, muss demnach künftig mit Bußgeldern rechnen. Ausschmussmitglied Harald Degner (Unabhängige Wählergemeinschaft) bezweifelte, dass Verstöße wirklich beweisbar seien, sprach sich aber dennoch für die