Rheinische Post Ratingen

Digitalen Nachlass rechtzeiti­g regeln

-

(tmn) Prinzipiel­l fällt der digitale Nachlass eines Toten und damit der Zugang zu den Online-Konten den Erben zu. Das Problem ist: „Ohne Zugänge zu den Konten können die Erben den Nachlass kaum ordnungsge­mäß verwalten“, sagt Stephanie Herzog, Rechtsanwä­ltin und Mitglied des Geschäftsf­ührenden Ausschusse­s der Arbeitsgem­einschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt- verein (DAV). Ein Beispiel: Telefon- oder Stromanbie­ter schicken oft nur noch OnlineRech­nungen. „Wie will man die zahlen, wenn der Zugang zum Mail-Postfach fehlt?“, fragt Herzog rhetorisch.

Dabei ist die Organisati­on gar nicht so schwer, wie Barbara Steinhöfel von der Verbrauche­rzentrale erläutert. Sie rät, eine handschrif­tlich unterschri­ebene Vollmacht für eine Vertrauens­person zu erstellen. Darin steht idealerwei­se, was genau mit Online-Accounts passieren soll: Was wird aus dem Facebook-Konto? Wer darf über die Bilder auf dem Flickr-Account verfügen?

Steinhöfel empfiehlt, in der Vollmacht ruhig ins Detail zu gehen: „Sonst kann die Vertrauens­person letztlich mit den Daten machen, was sie will.“

Die Zugangsdat­en für die Accounts sollten in einem Dokument gesammelt sein, das zum Beispiel auf einem gesicherte­n USB-Stick gespeicher­t ist. Das Passwort für den Stick sollte nur der Person bekannt sein, die man für den Nachlass bevollmäch­tigt.

Im Todesfall wird die Verwaltung des digitalen Nachlasses damit viel einfacher für die Hinterblie­benen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany