Himmler gibt „Polen-Erlasse“heraus
Die so genannten Polen-Erlasse führten zum ersten Mal im nationalsozialistischen Deutschland eine stigmatisierende Kennzeichnung für eine ganze Bevölkerungsgruppe ein: Polnische Zwangsarbeiter mussten nach diesem Sonderrecht, das vom Reichssicherheitshauptamt unter Heinrich Himmler am 8. März 1940 herausgegeben worden war, ein Abzeichen mit einem „P“sichtbar an der Kleidung tragen. Nach den Polen-Erlassen wurde sie schlechter verpflegt als andere Arbeiter, sie erhielten weniger Lohn, durften ihren Aufenthaltsort nicht verlassen, weder Fotoapparate noch Feuerzeuge besitzen, keine Gaststätten besuchen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen und unterlagen nach Einbruch der Dämmerung einer Ausgangssperre. Auch an ihren Arbeitsstätten erlitten sie zahlreiche Diskriminierungen. Der Kontakt mit Deutschen war Polen bei Strafe verboten, intime Beziehungen konnten sogar zu KZ-Haft und Todesstrafe führen. 1940 waren bereits Hunderttausende Menschen polnischer Herkunft nach Deutschland verschleppt worden, sie arbeiteten im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten. Später wurden Zwangsarbeiter vor allem in der Rüstungsindustrie eingesetzt. Das „P“-Zeichen gilt Historikern heute als Vorgänger für den „Judenstern“, der ab 1939 im besetzten Polen erprobt und 1941 im Deutschen Reich eingeführt wurde.