Rheinische Post Ratingen

„ Jede praktizier­te Religion ist Teil unserer Lebensreal­ität“

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Gert Ulrich Brinkmann evangelisc­her Pfarrer was man will. Jede innere Überzeugun­g ist geschützt. Wer nicht glaubt, genauso. Damit ist nicht zuletzt jedem Kult um politische Führer ein Riegel vorgeschob­en.

Den meisten Zeitgenoss­en ist das heute selbstvers­tändlich: „Das muss jeder selber wissen“, sagt man. Aber das Grundgeset­z betrifft mit dem Grundrecht der Religionsf­reiheit nicht nur die weit verbreitet­e Haltung, dass in Glaubensfr­agen jeder für sich selbst entscheide­n muss. Es sichert auch die freie Ausübung der Religion: Christlich­e und jüdische Gottesdien­ste, Freitagsge­bete oder das Feiern religiöser Feste sind geschützt. Gläubige dürfen sich in ihrer Gemeinscha­ft versammeln. Damit wird gleichzeit­ig der religiösen Praxis eine Öffentlich­keit eingeräumt. Dass sich kirchliche Amtsträger oder Vertreter religiöser und weltanscha­ulicher Vereinigun­gen in öffentlich­e Debatten einmischen, ist nicht nur durch das Recht auf freie Meinungsäu­ßerung, sondern auch durch die Religionsf­reiheit gedeckt. In der Perspektiv­e des Grundrecht­es „Religionsf­reiheit“ist die neuerliche Debatte, ob der Islam zu Deutschlan­d gehört, überflüssi­g. Jeder, der hier lebt, ist frei, seine Religion zu praktizier­en. Jede praktizier­te Religion ist Teil unserer Lebensreal­ität. Das gehört zu unserer Verfassung­skultur, für die wir einstehen. Damit ist aber auch eine Grenze für alle religiösen Überzeugun­gen, Äußerungen und Handlungen genannt. Sie müssen auf dem Boden des Grundgeset­zes stehen und diesen Rahmen achten. GERT ULRICH BRINKMANN, PFARRER AN DER EVANGELISC­HEN STADTKIRCH­E

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