„ Jede praktizierte Religion ist Teil unserer Lebensrealität“
Gert Ulrich Brinkmann evangelischer Pfarrer was man will. Jede innere Überzeugung ist geschützt. Wer nicht glaubt, genauso. Damit ist nicht zuletzt jedem Kult um politische Führer ein Riegel vorgeschoben.
Den meisten Zeitgenossen ist das heute selbstverständlich: „Das muss jeder selber wissen“, sagt man. Aber das Grundgesetz betrifft mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht nur die weit verbreitete Haltung, dass in Glaubensfragen jeder für sich selbst entscheiden muss. Es sichert auch die freie Ausübung der Religion: Christliche und jüdische Gottesdienste, Freitagsgebete oder das Feiern religiöser Feste sind geschützt. Gläubige dürfen sich in ihrer Gemeinschaft versammeln. Damit wird gleichzeitig der religiösen Praxis eine Öffentlichkeit eingeräumt. Dass sich kirchliche Amtsträger oder Vertreter religiöser und weltanschaulicher Vereinigungen in öffentliche Debatten einmischen, ist nicht nur durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch durch die Religionsfreiheit gedeckt. In der Perspektive des Grundrechtes „Religionsfreiheit“ist die neuerliche Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört, überflüssig. Jeder, der hier lebt, ist frei, seine Religion zu praktizieren. Jede praktizierte Religion ist Teil unserer Lebensrealität. Das gehört zu unserer Verfassungskultur, für die wir einstehen. Damit ist aber auch eine Grenze für alle religiösen Überzeugungen, Äußerungen und Handlungen genannt. Sie müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und diesen Rahmen achten. GERT ULRICH BRINKMANN, PFARRER AN DER EVANGELISCHEN STADTKIRCHE