Kreistag beschließt neue Taxi-Ordnung
Nachtbereitschaft auch in „Städten ohne nennenswertes Nachtleben“. Behörde setzt auf Gespräche mit Unternehmern.
KREIS METTMANN Messer-Attentat auf Oskar Lafontaine, deutsche Wiedervereinigung und Matthias Reim singt „Verdammt ich lieb Dich“: Das war 1990 in Deutschland. Im Kreis Mettmann wurde Ende Mai 1990 die neue Taxiordnung vom Kreistag beschlossen. Sie hielt 28 Jahre lang. Am Donnerstag entschied der Kreistag über eine Fuß nach Hause gehen oder sich andere Mitfahrgelegenheiten suchen mussten, weil kein Taxi mehr kam, hatten die Kreisverwaltung aufhorchen lassen (die RP berichtete). Beamte befragten daraufhin die Taxiunternehmer. Dabei kam heraus: Seit der Einführung des Mindestlohns lohnt es sich aus Sicht der Arbeitgeber nicht mehr, einen Rundum-die-Uhr-Betrieb aufrecht zu erhalten. Das gelte vor allem für rollende, selbstständige Solisten: ein Mann, ein Auto, kein ausreichendes Auskommen in der Nacht, um einen Lohnkutscher zu bezahlen.
Die Personalkosten einer Nachtschicht in der Woche sind höher als die zu erwartenden Einnahmen. Also ließen die Konzessionsinhaber ihre Diesel lieber in der Garage, als im Nachtfahrmodus draufzahlen zu müssen – soweit die UnternehmerArgumentation. Sie gilt nicht in allen zehn kreisangehörigen Städten, sondern vor allem in solchen „ohne nennenswertes Nachtleben“, wie es in der Verwaltungsvorlage imageschonend verklausuliert heißt. Dem Vernehmen nach litten vor allem Heiligenhaus und Wülfrath unter einem Taximangel ab der Geisterstunde. Das Problem nach der alten Taxiordnung benennt der Rechtsdezernent des Kreises, Nils Hanheide: „Bislang hatten wir als Konzessionsgeber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Taxiunternehmern.“
Das ändert sich jetzt. Der neu formulierte Paragraph 2 über den Dienstbetrieb besagt: „Die Betriebspflicht schließt eine lückenlose Nachtdienstbereitschaft ein, die auch in Kooperation mit anderen