Datenschutz made in Europe
EU-Datenschutzausschuss Dieses Gremium bestimmt, wie die Grundverordnung auszulegen ist. Es löst die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission ab. Stimmrechte In dem neuen Ausschuss hat jeder EU-Staat eine Stimme. In Deutschland müssen sich also zuvor die 18 DatenschutzBehörden in Bund und Land auf eine gemeinsame Position einigen. wir aber nicht“, sagt DatenschutzFachanwalt Thomas Schwenke. Er kann sich trotzdem vorstellen, dass sogenannte Abmahnanwälte die neue Rechtslage austesten könnten. „Betroffen sein dürften hiervon vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, da sich diese mit juristischen Mitteln eher nicht zur Wehr setzen.“
Wichtig ist aus Schwenkes Sicht deshalb eine aktuelle und stimmige Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite, der konforme Einsatz von Analyse-Tools wie Google Analytics und der Versand von Newslettern nur nach ausdrücklicher Zustimmung. „Die Fassade muss stimmen“, sagt der Anwalt.
Die NRW-Datenschutzbehörde empfiehlt Vereinen, die noch gar nicht aktiv geworden sind, bei ihren Dachverbänden nachzuhören. Diesen Rat hat Ulrich Müller, Vorsitzender des St. Seb. Schützenvereins Düsseldorf-Bilk von 1445, längst beherzigt: „Ich bin mittlerweile voll im Thema.“Der Rheinische und der Deutsche Schützenbund hätten die Informationen an die Schützenvereine vor Ort weitergegeben, die Satzungen seien entsprechend angeglichen worden. Sein Fazit: „Für uns ist das kein großer Aufwand.“