Kachelmann geht wieder gegen Alice Schwarzer vor
DÜSSELDORF (dpa) Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer beschäftigen wieder die Justiz. Das Düsseldorfer Landgericht hat gestern geprüft, ob die Publizistin Schwarzer in einem Ende Januar erschienenen Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt.
Schwarzer hatte geschrieben, Kachelmann sei „aus Mangel an Beweisen“vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei somit letztlich nicht aufklärbar. Kachelmanns Anwalt Ruben Engel kritisierte, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig. Darüber hinaus habe er in einem weiteren Prozess Schadenersatz gegen seine Ex-Freundin durchsetzen können, die behauptet hatte, von dem Wettermoderator vergewaltigt worden zu sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe ihr attestiert, Kachelmann vorsätz- lich falsch beschuldigt zu haben. Dies werde von Schwarzer bewusst unterschlagen. Der Artikel erwecke damit unzulässig den Verdacht, Kachelmann sei ein Vergewaltiger.
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos entgegnete, Schwarzer weise auf Kachelmanns rechtskräftigen Freispruch hin. Das Bundesverfassungsgericht habe selbst ausgeführt, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht aufklärbar sei. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren.
Vom Schadenersatzurteil sei in der Zeitschrift „Emma“in einem heute noch gut auffindbaren Artikel berichtet worden. Außerdem seien die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Ex-Freundin eingestellt worden. „Die Kammer hat zu prüfen, inwieweit bewusst unvollständige Berichterstattung vorliegt, die einen falschen Eindruck erweckt“, sagte die Richterin. Die Protagonisten selbst waren nicht erschienen. Das Gericht will seine Entscheidung am 9. Mai verkünden.