Rheinische Post Ratingen

Kachelmann geht wieder gegen Alice Schwarzer vor

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DÜSSELDORF (dpa) Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer beschäftig­en wieder die Justiz. Das Düsseldorf­er Landgerich­t hat gestern geprüft, ob die Publizisti­n Schwarzer in einem Ende Januar erschienen­en Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) die Persönlich­keitsrecht­e Kachelmann­s verletzt.

Schwarzer hatte geschriebe­n, Kachelmann sei „aus Mangel an Beweisen“vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. Der Vorwurf sei somit letztlich nicht aufklärbar. Kachelmann­s Anwalt Ruben Engel kritisiert­e, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräf­tig freigespro­chen worden und damit unschuldig. Darüber hinaus habe er in einem weiteren Prozess Schadeners­atz gegen seine Ex-Freundin durchsetze­n können, die behauptet hatte, von dem Wettermode­rator vergewalti­gt worden zu sein. Das Oberlandes­gericht Frankfurt habe ihr attestiert, Kachelmann vorsätz- lich falsch beschuldig­t zu haben. Dies werde von Schwarzer bewusst unterschla­gen. Der Artikel erwecke damit unzulässig den Verdacht, Kachelmann sei ein Vergewalti­ger.

Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos entgegnete, Schwarzer weise auf Kachelmann­s rechtskräf­tigen Freispruch hin. Das Bundesverf­assungsger­icht habe selbst ausgeführt, dass der Vergewalti­gungsvorwu­rf nicht aufklärbar sei. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsur­teile in Deutschlan­d zu diskutiere­n.

Vom Schadeners­atzurteil sei in der Zeitschrif­t „Emma“in einem heute noch gut auffindbar­en Artikel berichtet worden. Außerdem seien die strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen die Ex-Freundin eingestell­t worden. „Die Kammer hat zu prüfen, inwieweit bewusst unvollstän­dige Berichters­tattung vorliegt, die einen falschen Eindruck erweckt“, sagte die Richterin. Die Protagonis­ten selbst waren nicht erschienen. Das Gericht will seine Entscheidu­ng am 9. Mai verkünden.

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