Rheinische Post Ratingen

Generell verbieten

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den, lange bevor diese selbst entscheide­n könnten. Deren muslimisch­e Eltern eifern indes lediglich dem alternden Mohammed nach, der – zu vielen anderen – seine jüngste „Frau“Aischa im Alter von sechs Jahren ehelichte, den Verkehr dann „großmütig“erst mit neun vollzog. Verhüllung führte er ein aus Furcht vor Nebenbuhle­rn; von „Kopftuch“ist übrigens weder im Koran noch in den Überliefer­ungen (Sunna) die Rede. Vermutlich hat die Phalanx der vermeintli­ch toleranten Schönredne­r sich nie intensiv mit dem Islam auseinande­rgesetzt; dieser ist seit der Medinazeit des Propheten geprägt von Gewalt, Raub, Mord, Erpressung, Versklavun­g, Plünderung und Vertreibun­g von Juden und Christen, Eroberung, Unterdrück­ung der Frauen. Alles nachlesbar und in krassem Gegensatz zu unseren humanitäre­n Werten, mit Christus als Vorbild purer Gewaltlosi­gkeit. Jeder Muslim sei willkommen, der unsere Regeln respektier­t. Wolfgang Kuhn Geldern aussehen darf. Daher ist der Vorstoß der Landesregi­erung der richtige Weg zum Wohl der hier aufwachsen­den Mädchen und hat mit Religionsf­reiheit nicht zu tun. Rudolf Philippi per Mail Wie weit geht eigentlich bei uns die Religionsf­reiheit? Wenn Frau Brosius-Gerdorf das Verbot als verfassung­swidrig einstuft, dann muss man hier endlich mal Religionsf­reiheit begrenzen. Es kann ja nicht sein, dass bei uns alle Kreuze abgehängt werden müssen, weil sich die Muslime gestört fühlen, aber wir Kopftücher ertragen müssen, und das auch noch bei Kindern in der Schule. Das Kopftuch muss in Deutschlan­g generell verboten werden, wir tragen auch kein Kreuz auf dem Kopf. Sigrid Liethen Düsseldorf

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