Generell verbieten
den, lange bevor diese selbst entscheiden könnten. Deren muslimische Eltern eifern indes lediglich dem alternden Mohammed nach, der – zu vielen anderen – seine jüngste „Frau“Aischa im Alter von sechs Jahren ehelichte, den Verkehr dann „großmütig“erst mit neun vollzog. Verhüllung führte er ein aus Furcht vor Nebenbuhlern; von „Kopftuch“ist übrigens weder im Koran noch in den Überlieferungen (Sunna) die Rede. Vermutlich hat die Phalanx der vermeintlich toleranten Schönredner sich nie intensiv mit dem Islam auseinandergesetzt; dieser ist seit der Medinazeit des Propheten geprägt von Gewalt, Raub, Mord, Erpressung, Versklavung, Plünderung und Vertreibung von Juden und Christen, Eroberung, Unterdrückung der Frauen. Alles nachlesbar und in krassem Gegensatz zu unseren humanitären Werten, mit Christus als Vorbild purer Gewaltlosigkeit. Jeder Muslim sei willkommen, der unsere Regeln respektiert. Wolfgang Kuhn Geldern aussehen darf. Daher ist der Vorstoß der Landesregierung der richtige Weg zum Wohl der hier aufwachsenden Mädchen und hat mit Religionsfreiheit nicht zu tun. Rudolf Philippi per Mail Wie weit geht eigentlich bei uns die Religionsfreiheit? Wenn Frau Brosius-Gerdorf das Verbot als verfassungswidrig einstuft, dann muss man hier endlich mal Religionsfreiheit begrenzen. Es kann ja nicht sein, dass bei uns alle Kreuze abgehängt werden müssen, weil sich die Muslime gestört fühlen, aber wir Kopftücher ertragen müssen, und das auch noch bei Kindern in der Schule. Das Kopftuch muss in Deutschlang generell verboten werden, wir tragen auch kein Kreuz auf dem Kopf. Sigrid Liethen Düsseldorf