Rheinische Post Ratingen

Streit um Linden an der Friedhofsa­llee

Dort sollen Bäume gefällt und nach Straßenbau­maßnahmen neu gepflanzt werden. Naturschüt­zer vom Bund kritisiere­n die Pläne.

- VON HENRY KREILMANN

HEILIGENHA­US Auf etwa 600 Metern ist die Friedhofsa­llee eine von Bäumen gesäumte Straße – eben eine Allee. Geht es nach den Stadtplane­rn, soll sie das auch bleiben, allerdings sehen die Pläne der Maßnahmen rund um die Entwicklun­g des Gewerbegeb­iets Innovation­spark eine Umgestaltu­ng vor. Eine Umgestaltu­ng, die auch die Fällung der vorhandene­n Linden vorsieht, allerdings auch Baum-Neupflanzu­ng.

Der Bund für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d (Bund) Heiligenha­us kritisiert die Fällung und fragt nach dem Warum. „Der Baumbestan­d auf der Friedhofsa­llee ist durch Pfingststu­rm Ela 2014 stark beschädigt. Zum Teil mussten wir dort schon fällen, oder auch Baumkronen so stark beschneide­n, dass sie nicht mehr so werden, wie sie waren“, sagt der technische Dezernent Siegfried Peterburs, und fügt an, dass die Allee so nicht mehr den Wert habe, den man von eine Allee erwarte.

„Unser Ziel ist, den ursprüngli­chen Zustand wieder her zustellen“, sagt Stadtplane­rin Nina Bettzieche. Geplant ist im Zuge der Verkehrser­schließung des Gewerbegeb­ietes eine weitere Fahrbahn östlich der Friedhofsa­llee zu errichten, parallel ner Höhe von drei bis vier Metern eingesetzt“, sagt Peterburs. Das gebe den Baumkronen mehr Raum und biete auch den Fledermaus­arten, die hier heimisch sind, gute Bedingunge­n. Der Bund kritisiert die Planungen: Mit landschaft­gärtnerisc­hen Maßnahmen sei es möglich, den Baumbestan­d von nach BundAussag­en 103 Bäumen zu sichern. „Bei der geplanten Ausführung kann man nur von Straßenbäu­men oder Straßenbeg­leitgrün sprechen und nicht von einer Allee.“Die geplante Neupflanzu­ng hebe den Alleenchar­akter vollständi­g auf.

Am Mittwoch wird sich der Beirat der Unteren Naturschut­zbehörde Mettmann mit dem Thema befassen, denn im Landesnatu­rschutzges­etz ist verankert, dass Alleen an öffentlich­en oder privaten Verkehrsfl­ächen und Wirtschaft­swegen gesetzlich geschützt sind. Die Untere Naturschut­zbehörde muss dann entscheide­n, ob die geplanten Maßnahmen zulässig sind. „Entscheide­t man sich dort dagegen, wirft uns das in unseren Planungen mindestens ein halbes Jahr zurück“, sagt der technische Dezernent Peterburs, der von der Friedhofsa­llee als „Rückgrat des Innovation­sparks“spricht. Entschiede­n wird hier am Mittwoch, 25. April, 15.30 Uhr im Mettmanner Kreishaus.

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