Auch E-Bikes können Dienstwagen sein
Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, die Mobilität seiner Mitarbeiter per Rad zu fördern, sind vielfältig. Ein Überblick.
Früher war der Dienstwagen der Klassiker in Sachen betriebliche Mobilität. Und Dienst-Fahrräder für das Henkel-Werksgelände im Düsseldorfer Süden sind vielleicht so alt wie die Fabrik selbst, aber die Ausnahme. In jüngster Zeit hat sich das Spektrum der Möglichkeiten des Arbeitgebers, die Mobilität seiner Mitarbeiter zu fördern, erheblich erweitert. Hier ein Überblick. Elektrofahrrad im Fahrzeugpool Was liegt näher, als dass die Mitarbeiter eines Stromversorgers elektrisch unterwegs sind. Dass das nicht unbedingt mit einem teuren Elektroauto sein muss, zeigt Tobias Kieslich, Mitarbeiter von der Netzgesellschaft bei den Stadtwerken. Er gehört zu einer Gruppe von Kollegen, die seit etwa einem Jahr in einem Pilotprojekt einen Pool von vier Elektrofahrrädern nutzen, und zwar als Dienstfahrzeug. Das Rad vom Typ Hercules Roberta regelt ab 25 Kilometern die elektrische Unterstützung ab, daher braucht es kein Versicherungskennzeichen und gilt als so genanntes Pedelec. „Ich nutze es für fast alle Dienstfahrten. Auf dem Weg von den Stadtwerken am Höherweg etwa zum Technischen Rathaus gewinne ich zur Hauptverkehrszeit jedes Rennen gegen ein Auto“, sagt Kieslich, der von seinem Dienst-Bike begeistert ist. Besonders die einfache Parkplatzsuche begeistert ihn. Die Gruppe der E- Bike-Nutzer innerhalb der Stadtwerke-Belegschaft wird immer größer. Helme werden vom Arbeitgeber gestellt. „Die Aufladung der Akkus dauert in etwa so lange wie bei einem Smartphone“, sagt Kieslich. E-Bike als privat mit-genutztes Dienstfahrzeug Die Elektrofahrräder der Stadtwerke werden zurzeit noch nicht regelmäßig privat ge- nutzt. Denn dann greift eine steuerliche Regelung wie bei Dienst-Kraftfahrzeugen. Darf jemand mit dem Firmenbike auch außerhalb der Arbeitszeit radeln, hat er einen geldwerten Vorteil. Wie beim Dienstwagen muss auch ein Dienstrad dann nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden. Basis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers mit Mehrwertsteuer, abge- rundet auf volle 100 Euro. Kostet das Rad beispielsweise 2500 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil 25 Euro (ein Prozent) im Monat. Diese Summe wird dem Arbeitnehmer monatlich zum Einkommen dazugerechnet. Er muss darauf also zusätzlich Steuern und Sozialabgaben abführen. Je nach Steuersatz muss der Nutzer dadurch monatlich zwischen drei und elf Euro mehr Lohn-