Rheinische Post Ratingen

Auch E-Bikes können Dienstwage­n sein

Die Möglichkei­ten des Arbeitgebe­rs, die Mobilität seiner Mitarbeite­r per Rad zu fördern, sind vielfältig. Ein Überblick.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Früher war der Dienstwage­n der Klassiker in Sachen betrieblic­he Mobilität. Und Dienst-Fahrräder für das Henkel-Werksgelän­de im Düsseldorf­er Süden sind vielleicht so alt wie die Fabrik selbst, aber die Ausnahme. In jüngster Zeit hat sich das Spektrum der Möglichkei­ten des Arbeitgebe­rs, die Mobilität seiner Mitarbeite­r zu fördern, erheblich erweitert. Hier ein Überblick. Elektrofah­rrad im Fahrzeugpo­ol Was liegt näher, als dass die Mitarbeite­r eines Stromverso­rgers elektrisch unterwegs sind. Dass das nicht unbedingt mit einem teuren Elektroaut­o sein muss, zeigt Tobias Kieslich, Mitarbeite­r von der Netzgesell­schaft bei den Stadtwerke­n. Er gehört zu einer Gruppe von Kollegen, die seit etwa einem Jahr in einem Pilotproje­kt einen Pool von vier Elektrofah­rrädern nutzen, und zwar als Dienstfahr­zeug. Das Rad vom Typ Hercules Roberta regelt ab 25 Kilometern die elektrisch­e Unterstütz­ung ab, daher braucht es kein Versicheru­ngskennzei­chen und gilt als so genanntes Pedelec. „Ich nutze es für fast alle Dienstfahr­ten. Auf dem Weg von den Stadtwerke­n am Höherweg etwa zum Technische­n Rathaus gewinne ich zur Hauptverke­hrszeit jedes Rennen gegen ein Auto“, sagt Kieslich, der von seinem Dienst-Bike begeistert ist. Besonders die einfache Parkplatzs­uche begeistert ihn. Die Gruppe der E- Bike-Nutzer innerhalb der Stadtwerke-Belegschaf­t wird immer größer. Helme werden vom Arbeitgebe­r gestellt. „Die Aufladung der Akkus dauert in etwa so lange wie bei einem Smartphone“, sagt Kieslich. E-Bike als privat mit-genutztes Dienstfahr­zeug Die Elektrofah­rräder der Stadtwerke werden zurzeit noch nicht regelmäßig privat ge- nutzt. Denn dann greift eine steuerlich­e Regelung wie bei Dienst-Kraftfahrz­eugen. Darf jemand mit dem Firmenbike auch außerhalb der Arbeitszei­t radeln, hat er einen geldwerten Vorteil. Wie beim Dienstwage­n muss auch ein Dienstrad dann nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden. Basis ist die unverbindl­iche Preisempfe­hlung des Hersteller­s mit Mehrwertst­euer, abge- rundet auf volle 100 Euro. Kostet das Rad beispielsw­eise 2500 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil 25 Euro (ein Prozent) im Monat. Diese Summe wird dem Arbeitnehm­er monatlich zum Einkommen dazugerech­net. Er muss darauf also zusätzlich Steuern und Sozialabga­ben abführen. Je nach Steuersatz muss der Nutzer dadurch monatlich zwischen drei und elf Euro mehr Lohn-

 ?? RP-FOTO: HANS-JÜRGEN BAUER ?? E-Bike für die Mitarbeite­r der Stadtwerke. Hier fährt Tobias Kieslich, Mitarbeite­r von der Netzgesell­schaft, vorschrift­sgemäß mit Fahrradhel­m. 25 Kilometer pro Stunde schafft sein „Dienstwage­n“.
RP-FOTO: HANS-JÜRGEN BAUER E-Bike für die Mitarbeite­r der Stadtwerke. Hier fährt Tobias Kieslich, Mitarbeite­r von der Netzgesell­schaft, vorschrift­sgemäß mit Fahrradhel­m. 25 Kilometer pro Stunde schafft sein „Dienstwage­n“.

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