Rheinische Post Ratingen

Staat zahlt für 640.000 Kinder von Alleinerzi­ehenden

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BERLIN (mar) Für rund 640.000 Kinder erhalten Alleinerzi­ehende in Deutschlan­d einen staatliche­n Unterhalts­vorschuss, weil der andere Elternteil seinen Unterhalts­verpflicht­ungen nicht oder zu spät nachkommt. Das geht aus der Antwort des Bundesfami­lienminist­eriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Spitzenrei­ter ist Nordrhein-Westfalen, wo der Staat Ende 2017 für 145.910 Kinder Unterhalt überwies.

Anspruch auf Unterhalts­vorschuss haben Alleinerzi­ehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Ist der andere Elternteil leistungsf­ähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhalts­vorschusse­s in Anspruch genommen. Seit 1. Juli 2017 können unter bestimmten Voraussetz­ungen auch Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Der Vorschuss liegt je nach Alter des Kindes zwischen 154 und 273 Euro monatlich.

„Durch den Bezug von Unterhalts­vorschuss kann es für Alleinerzi­ehende aufgrund der Anrechnung als Einkommen bei Kinderzusc­hlag und Wohngeld zu einer Leistungsv­erringerun­g kommen“, räumt die Bundesregi­erung ein. „Wenn einem Teil der Alleinerzi­ehenden heute aber weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, dann ist das absurd und nicht akzeptabel, zumal CDU/ CSU und SPD das Problem kennen“, kritisiert­e Grünen-Politikeri­n Katja Dörner.

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