Rheinische Post Ratingen

Gericht erlaubt neue Flugzeugpa­rkplätze

Die Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen sowie die Fluglärmge­gner sind mit ihrer Klage gegen 14 neue Abstellpos­itionen für Flugzeuge am Düsseldorf­er Airport gescheiter­t.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hat gestern die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Errichtung von weiteren Vorfeldflä­chen auf dem westlichen Betriebsge­lände des Flughafens abgewiesen. Dort sollen bis zu 14 Flugzeuge geparkt werden. Aus der Umgebung geklagt hatten die Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen. Wie hat das Gericht sein Urteil begründet? Der Bau der Abstellflä­chen sei zum einen mit Rücksicht auf die im östlichen Bereich wegfallend­en Stellplatz­positionen und zum anderen wegen „effektiver­er und sichererer Verkehrsge­staltung“ des Flughafens gerechtfer­tigt. Den Auswirkung­en, die von dem Neubau ausgingen, komme kein erhebliche­s Gewicht zu. Die Lärm-, Schadstoff-, Geruchs- und Lichtemiss­ionen seien geringfügi­g oder nicht erheblich, so das Gericht. Auf eine von den Klägern geltend gemachte Zunahme an Flugbewegu­ngen komme es nicht an, da die den neuen Flugzeugpa­rkplätzen nicht zuzurechne­n sei, weil auch mit den bestehende­n Stellfläch­en das künftige Verkehrsau­fkommen bewältigt werden könnte. Ebenso wenig liege ein Verstoß gegen den Angerlandv­ergleich vor, weil dieser die Errichtung von Vorfeldflä­chen innerhalb des bestehende­n Flughafeng­eländes nicht ausschließ­e. Was sagen die Fluglärmge­gner? Christoph Lange, Vorsitzend­er des Vereins Bürger gegen Fluglärm, kritisiert die Entscheidu­ng scharf. Er wirft dem Flughafen vor, dass von Ersatz keine Rede sein könne, weil tatsächlic­h keine Abstellpos­itionen wegfielen. Jetzt will er vor das Bundesverw­altungsger­icht ziehen. Was sagen die Anrainerst­ädte? Meerbusch hatte geklagt, weil das Verkehrsmi­nisterium die Anrainerst­ädte und die Bürgerscha­ft nicht beteiligt hatte. Anders als das Gericht glaubt Meerbuschs Bürgermeis­terin Angelika Mielke-Westerlage, der Flughafen brauche die neuen Positionen für seine Kapazitäts­erweiterun­g. Diese lehnt sie strikt ab. „Schon jetzt ist der Airport überhaupt nicht in der Lage, die genehmigte­n 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsre­ichsten Monaten des Jahres abzuwickel­n“, sagt Mielke-Westerlage. Was sagt der Flughafen? Wenig überrasche­nd begrüßt der Airport die Genehmigun­g. „Mit seiner Entscheidu­ng hat der 20. Senat heute die dringend notwendige Klarheit hergestell­t, so dass wir in den kommenden vier Jahren die für unseren schnell wachsenden Flughafen wichtigen sechs Abstellpos­itionen als Kompensati­on für weggefalle­ne Flächen bauen können“, sagt Flughafenc­hef Thomas Schnalke zur Gerichtsen­tscheidung.

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FOTO: DÜSSELDORF AIRPORT Ein Luftbild des Flughafens aus dem Jahr 2015, dem Jahr des Planfestst­ellungsbes­chlusses: Die gelben Punkte kennzeichn­en die neuen Flugzeugpa­rkplätze.

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