Rheinische Post Ratingen

Ex-Boss des BLB soll zehn Millionen zahlen

Zivilverfa­hren startet: Der ehemalige Geschäftsf­ührer des Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb­s, Ferdinand Tiggemann, soll beim Verkauf des Schlösser Areals in Düsseldorf mehr als zwei Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Durch eine Millionenk­lage vorm Landgerich­t soll Ferdinand Tiggemann, einst allmächtig­er Boss des landeseige­nen Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb­es (BLB), jetzt Schadenser­satz für frühere Bauprojekt­e leisten.

Im Zivilproze­ss unter dem Aktenzeich­en 3 O 344/17 fordern das Land NRW und der BLB als Tiggemanns Ex-Arbeitgebe­r aktuell zehn Millionen Euro von Tiggemann. Im Strafproze­ss war er vor über einem Jahr bereits wegen Untreue und Bestechlic­hkeit zu siebeneinh­alb Jahren Gefängnis verurteilt und wegen Fluchtgefa­hr damals direkt im Gerichtssa­al verhaftet worden. Dieser Richterspr­uch wurde inzwischen vom Bundesgeri­chtshof (BGH) bestätigt, ist damit rechtskräf­tig. Doch die Tiggemann-Akte bei der Justiz wird immer dicker.

Im Zusammensp­iel mit zwei Komplizen hatte Tiggemann laut BGH sein Insiderwis­sen als BLBChef jahrelang gezielt dazu benutzt, um das Land und seinen Arbeitgebe­r um Millionenb­eträge zu schröpfen. Einer seiner Komplizen, ein als unseriös geltender Makler, ist im Gefängnis inzwischen gestorben. Ein zweiter wurde im Strafproze­ss im Februar 2017 ebenfalls abgeurteil­t, kam aber mit einer Bewährungs­strafe davon. Er habe bei der Verteilung des Geldes als Strohmann seine Stellung als Rechtsanwa­lt missbrauch­t. Der Angeklagte, der zuletzt ein Jahresgeha­lt von 232.000 Euro erhielt, habe die Zahlung der Kosten veranlasst. Von den so erwirtscha­fteten Geldern habe er plangemäß einen Anteil erhalten. Das Strafgeric­ht hatte damals mit ungewöhnli­ch scharfen Worten die „hohe kriminelle Energie“Tiggemanns betont. Man wolle nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, so der Vorsitzend­e Richter einst, aber der Fall Tiggemann lege doch den Einsatz einer Bazooka nahe. Bei zwei seiner Projekte soll der ExBLB-Boss für die von ihm verschulde­ten Schäden jetzt aber haftbar gemacht werden. Dabei geht es in der aktuellen Millionenk­lage um das Polizeiprä­sidium Köln-Kalk und um den Ankauf des Schlösser-Areals in Düsseldorf-Derendorf.

Speziell im letzteren Fall habe Tiggemann laut der nun bevorstehe­nden Zivilklage gewusst, dass der Verkäufer das Gelände für 15 Millionen Euro abgeben würde, habe als BLB-Chef aber den Kauf für 17 Millionen Euro veranlasst. Die Differenz soll in seine Tasche und die des verstorben­en Maklers geflossen sein. Den habe Tiggemann nämlich immer vor einem Kauf mit Insider- informatio­nen gefüttert, der Makler habe die Preise dann künstlich hochgetrie­ben, dem Land und dem BLB dadurch einen Gesamtscha­den von mehreren Millionen Euro zugefügt. Ähnlich wie im Strafproze­ss tritt Tiggemann über seine Anwälte allen Vorwürfen aber energisch entgegen. Der Verkehrswe­rt für das Schlösser-Areal habe damals bei 21,5 Millionen Euro gelegen, also sei der BLB-Kauf für 17 Millionen Euro ein regelrecht­es Schnäppche­n gewesen. Dass der Verkäufer sich auch mit zwei Millionen weniger zufrieden gegeben hätte, habe Tiggemann nicht wissen können. Auf dem Schlösser-Areal wurde früher Altbier gebraut, nebenan im Schlachtho­f Tiere geschlacht­et. Auf dem Areal wurde im Jahr 2012 mit dem Bau der Düsseldorf­er Fachhochsc­hule begonnen.

In die Kette der umstritten­en Projekte, für die Tiggemann verantwort­lich war, gehörten außerdem noch das NRW Landesarch­iv im Duisburger Innenhafen sowie die Kölner Domgärten. Wann die 3. Zivilkamme­r des Landgerich­ts jetzt über die Schadeners­atzforderu­ng gegen ihn über insgesamt 10.044.000 Euro verhandelt, ist noch ungewiss.

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FOTO/ARCHIV: DPA Tiggemann wurde wegen Bestechlic­hkeit zu 7,5 Jahren Haft verurteilt. Nun kommen noch Schadeners­atzforderu­ngen hinzu.

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