Rheinische Post Ratingen

„Die Landesregi­erung wird noch vor der Sommerpaus­e Daten vorlegen“

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Die Kommunen in NRW könnten bei der Kita-Finanzieru­ng künftig eine größere Rolle spielen als bisher. Nach Informatio­nen unserer Redaktion ist im Gespräch, dass Städte und Gemeinden in NRW einen entscheide­nden Beitrag zur geplanten Brückenfin­anzierung für die Kitas leisten. Eine endgültige Entscheidu­ng ist darüber aber dem Vernehmen nach noch nicht gefallen. Das nordrhein-westfälisc­he Familienmi­nisterium teilte dazu mit, die Landesregi­erung stehe mit allen Akteuren der Kindertage­sbetreuung, insbesonde­re den kommunalen Spitzenver­bänden, im intensiven Austausch über anstehende Maßnahmen. In den Verhandlun­gen gehe es auch um das geplante Überbrücku­ngsjahr zwischen 2019 und 2020.

Die Kitas im Land leiden unter akuter Finanznot, weil Trägern wie Kirchen, Kommunen oder Wohlfahrts­verbänden das Geld auszugehen droht. Die angekündig­te grundlegen­de Reform des Kinderbild­ungsgesetz­es (KiBiz) hatte NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) kürzlich um ein Jahr verschoben – bis zum Kindergart­enjahr 2020/21. Aus diesem Grund wird zum zweiten Mal in Folge eine Brückenfin­anzierung notwendig. An der Finanzspri­tze von 500 Millionen Euro für dieses Kindergart­enjahr waren die Kom- munen noch nicht beteiligt. Das Geld wurde mittels Nachtragsh­aushalt gebilligt.

„Mögliche Umstellung­en des Finanzieru­ngssystems benötigen angemessen­e Vorlaufzei­ten“, begründete das Familienmi­nisterium die Verzögerun­g. Die rot-grüneVorgä­ngerregier­ung hatte ebenfalls eine KiBiz-Reform angekündig­t, aber bis zu den Landtagswa­hlen 2017 nicht umgesetzt. Stamps Ministeriu­m bekräftigt­e aber: „Um den Trägern Planungssi­cherheit zu geben und Unruhe in den Kitas zu vermeiden, wird die Landesregi­erung noch vor der Sommerpaus­e verlässlic­he Da- Sprecher Familienmi­nisterium ten vorlegen.“

Eine Kita-Reform gilt als komplex, weil die Interessen vieler Akteure berücksich­tigt werden müssen. Im Rahmen des neuen Gesetzes soll auch die Qualität der Kindertage­sbetreuung verbessert werden. So sollen bei Unter-Dreijährig­en künftig auch staatliche anerkannte Kinderpfle­ger zum Einsatz kommen, um die Erzieher zu entlasten und ihnen mehr Zeit für pädagogisc­he Aufgaben und Elterngesp­räche zu geben.

Auch die Qualität in der Tagesbetre­uung, also bei der Kinderbetr­euung durch Tagesmütte­r und Kinderfrau­en, soll sich verbessern. Vor allem aber will die Landesregi­erung mit der Kibiz-Reform die Kita-Finanzieru­ng auf Dauer auf eine neue Grundlage stellen.

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