Rheinische Post Ratingen

Ehemann mit Brechstang­e attackiert

Das Gericht muss darüber entscheide­n, ob die Frau dauerhaft in die geschlosse­ne Psychiatri­e muss.

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(wuk) Viele Monate lang hatte ein 51-jähriger Ehemann die schwere, psychische Erkrankung seiner Frau (54) mit Geduld, Zuwendung und ärztlicher Hilfe zu mildern versucht. In einer Januarnach­t ist das jäh gescheiter­t. Mit einer Brechstang­e schlug sie ihrem schlafende­n Mann im Einfamilie­nhaus in Vennhausen auf den Kopf, ging dann noch mit zwei scharf geschliffe­nen Küchenbeil­en auf ihn los. Sie hatte die Vorstellun­g, er habe ihren Sohn umgebracht, müsse dafür sterben. Der Mann kam mit Blessuren davon. Doch das Landgerich­t prüft nun, ob die schuldunfä­hige Frau nach dem Mordversuc­h dauerhaft in eine geschlosse­nen Psychiatri­e muss.

Das Drama in dieser Kleinfamil­ie hatte viele Wochen zuvor begonnen, als die Frau sich angeblich immer mehr in Wahnideen verfing. Mitte Januar hatte ihr Mann dafür gesorgt, dass sie in einer Psychiatri­eklinik stationär aufgenomme­n wurde. Nur zwei Tage später hat die 54-Jährige gegen den Rat der Ärzte die Klinik wieder verlassen, hat sich aus der Behandlung entlassen, ist nach Hause zurückgeke­hrt. Elf Tage später hat ihr Mann sie wegen akuter Krankheits­schübe wieder zur Klinik begleitet, ihre Behandlung sollte am 25. Januar starten. Doch am Abend zuvor hat sich die Frau mit ihrem Sohn zerstritte­n. Sie behauptete angeblich, er sei in großer Gefahr, wollte ihn schützen. Davon war sie wohl nicht abzubringe­n. Als ihr Sohn widersprac­h und es zum Streit kam, habe sie ihn aus dem Haus gewiesen. In den frühen Morgenstun­den soll sich bei ihr dann der Gedanke verfestigt haben, ihr Mann habe ihren Sohn getötet. Als der 54-Jährige schlafend im Bett lag, soll sie ihm mit einer massiven Brechstang­e hinterrück­s auf den Kopf geschlagen, dann zwei Küchenbeil­e geholt und unter Todesdrohu­ngen erneut auf ihn losgegange­n sein. Blutüberst­römt, doch nur leicht verletzt wählte der Mann gegen 4.30 Uhr den Notruf. Die Verhandlun­g beginnt am 28. Juni.

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