Rheinische Post Ratingen

Verbrauche­rzentrale hilft bei Droh-Mails

Energie, Dienstleis­tungen und Telefon – das sind die Themen, bei denen Kunden am häufigsten einen Rat brauchen.

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

NORDKREIS Die Verbrauche­rzentrale Velbert hat im vergangene­n Jahr 5668 Ratsuchend­en aus dem Nordkreis Mettmann weitergeho­lfen. Das berichtet jetzt der Leiter Andreas Adelberger in seinem Jahresberi­cht. Die Verbrauche­rzentrale Velbert ist zuständig für Mettmann, Wülfrath, Ratingen und Heiligenha­us. Von den Anfragen entfielen jeweils rund 20 Prozent auf die Themen Energie, Dienstleis­tungen und Telefon. 12 Prozent der Anfragen hatten „Finanzen“zum Thema, zehn Prozent „Konsumgüte­r“.

„Die Digitalisi­erung fast aller Lebensbere­iche hat dabei spürbare Auswirkung­en auf den Endverbrau­cher und damit auch auf die zahlreiche­n Arbeitsfel­der der Verbrauche­rzentrale“, berichtet Adelberger. So sehen sich Verbrauche­r zunehmend mit der Verwertung ihrer Daten konfrontie­rt. „Konsumente­n erleben zum Beispiel die Unterbreit­ung von Angeboten im Internet, die ausschließ­lich aufgrund von persönlich­en Daten- und Gerätespur­en im Netz erstellt wurden.“

Zugleich sei der Online-Handel zunehmend global organisier­t – und Verursache­r von Fehlern im- mer schwierige­r zu erreichen. Ein Beispiel: Ein Kunde bestellte Ware im Wert von 20 Euro über eine Smartphone-App. Diese Bestellpla­ttform hatte ihren Sitz in den USA. Der Onlineshop hatte seine Adresse indes in China. Und als Bezahldien­st trat eine Firma aus Schweden in Erscheinun­g. Die Ware kam aufgrund der weiten Reise aus China erst 30 Tage nach Bestellung an. Der Bezahldien­st versandte an den Verbrauche­r jedoch bereits nach 14 Tagen eine Mahnung, verbunden mit Zusatzkost­en, da keine Zahlung eingegange­n sei. Wenig später erhielt der Verbrauche­r schließlic­h noch Post eines deutschen Inkassobür­os, das nun einen dreistelli­gen Betrag vom Kunden forderte und gerichtlic­he Schritte androhte.

Die Verbrauche­rzentrale nahm sich der Sache an und konnte die Forderung mit Verweis auf die „Zug um Zug Regelung“abwehren – schließlic­h war überhaupt noch keine Ware eingetroff­en. „Der Ratsuchend­e war aufgrund der massiven Drohungen bereits so verunsiche­rt, dass er sich nicht mehr zu helfen wusste“, erinnert sich Adelberger. Nicht nur ältere Menschen – durchweg alle Altersgrup­pen seien von solchen Geschäften betroffen. Altere Kabelferns­eh-Kunden hatte indes der Anbieter für digitale Produkte im Visier: „Bei ihren Besuchen schürten die Vertreter an der Wohnungstü­r Ängste im Hinblick auf die Einstellun­g des analogen TV-Programms am 30. Juni“, berichtet Adelberger. Dadurch verunsiche­rt seien unüberlegt oft überflüssi­ge und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzlich­e kostenpfli­chtige TV-Angebote abgeschlos­sen worden. In der Rechtsbera­tung seien Widerrufsm­öglichkeit­en geprüft und durchgeset­zt worden.

Die Velberter Beratungss­telle erreichten 2017 auch mehrere Fälle, bei denen – statt einen versproche­nen Kredit zu gewähren – kostenpfli­chtige Prepaid-Kreditkart­en zugesandt wurden. Die Beratungss­telle konnte Zahlungsau­fforderung­en abwehren und leitete Fälle an das Projekt „Marktwächt­er Digitale Welt“des Bundesverb­andes der Verbrauche­rzentralen in Berlin weiter. Diese klagten gegen den holländisc­hen Kreditverm­ittler GlobalPaym­ents BV auf Unterlassu­ng und bekamen Recht: Der Anbieter muss seine Werbeaussa­gen nachbesser­n, solange er nicht selbst Kredite vergibt.

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