„Wenn das Land so offensichtlich auf Zeit spielt, provoziert es weitere Niederlagen“
Die Deutsche Umwelthilfe beantragte am Donnerstag ein Zwangsgeld gegen die Landesregierung, weil diese noch immer keinen Luftreinhalteplan für die NRW-Landeshauptstadt vorgelegt hat, der die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid vorsieht. Konkret will sie das Land zwingen, ab 1. Januar 2019 Fahrverbote für Dieselautos unterhalb der Emissionsklasse 5 festzulegen. Ab 1. September 2019 solle es Fahrverbote auch für Dieselautos der Emissionsklasse 5 geben.
Die Aussichten auf einen Erfolg der Klage sind nicht schlecht. Kürzlich hatte ein Urteil für Aachen festgelegt, dass dort Fahrverbote zu prüfen sind. Die Umwelthilfe wirft der Landesregierung vor, Fahrverbote verhindern zu wollen, indem Luftreinhaltepläne verzögert werden. Jetzt kündigt das Land einen Termin für die Festlegung des Luftreinhalteplans in Düsseldorf ab Anfang 2019 an, obwohl es ihn selbst ursprünglich für den 1. Juli angekündigt hatte. Ferdinand Dudenhöffer Autoexperte
„Wenn das Land so offensichtlich auf Zeit spielt“, sagt der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen, „dann ist das riskant, weil es weitere juristische Niederlagen provoziert. Und es schwächt die Glaubwürdigkeit der Landesregierung.“Hauptmotiv des Landes ist, dass es auf eine weitere Verbesserung der Luftqualität hofft, die Fahrverbote unnötig macht. Doch das ist unrealistisch, so Dudenhöffer: „In Düsseldorf, Köln, Düren und Hagen werden in 2019 und wohl auch 2020 nach aller Voraussicht die Grenzwerte weiter überschritten. Das zeigen unsere Auswertungen der ersten fünf Monate der Luftschadstoffe. Alles andere ist Wunschdenken.“
Die Handwerkskammer NRW ist wegen der drohenden Fahrverbote für Diesel beunruhigt. Sie fordert das Land auf, sich bei einer Niederlage vor Gericht zu wehren. Einfach wird das nicht: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar für Düsseldorf Fahrverbote ausdrücklich für zulässig erklärt. Es hatte dabei selbst die nun von der Umwelthilfe geforderte Staffelung nach Emissionsklassen und Terminen vorgeschlagen.