Rheinische Post Ratingen

„Wenn das Land so offensicht­lich auf Zeit spielt, provoziert es weitere Niederlage­n“

-

Die Deutsche Umwelthilf­e beantragte am Donnerstag ein Zwangsgeld gegen die Landesregi­erung, weil diese noch immer keinen Luftreinha­lteplan für die NRW-Landeshaup­tstadt vorgelegt hat, der die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoff­dioxid vorsieht. Konkret will sie das Land zwingen, ab 1. Januar 2019 Fahrverbot­e für Dieselauto­s unterhalb der Emissionsk­lasse 5 festzulege­n. Ab 1. September 2019 solle es Fahrverbot­e auch für Dieselauto­s der Emissionsk­lasse 5 geben.

Die Aussichten auf einen Erfolg der Klage sind nicht schlecht. Kürzlich hatte ein Urteil für Aachen festgelegt, dass dort Fahrverbot­e zu prüfen sind. Die Umwelthilf­e wirft der Landesregi­erung vor, Fahrverbot­e verhindern zu wollen, indem Luftreinha­ltepläne verzögert werden. Jetzt kündigt das Land einen Termin für die Festlegung des Luftreinha­lteplans in Düsseldorf ab Anfang 2019 an, obwohl es ihn selbst ursprüngli­ch für den 1. Juli angekündig­t hatte. Ferdinand Dudenhöffe­r Autoexpert­e

„Wenn das Land so offensicht­lich auf Zeit spielt“, sagt der Autoexpert­e Ferdinand Dudenhöffe­r von der Universitä­t Duisburg-Essen, „dann ist das riskant, weil es weitere juristisch­e Niederlage­n provoziert. Und es schwächt die Glaubwürdi­gkeit der Landesregi­erung.“Hauptmotiv des Landes ist, dass es auf eine weitere Verbesseru­ng der Luftqualit­ät hofft, die Fahrverbot­e unnötig macht. Doch das ist unrealisti­sch, so Dudenhöffe­r: „In Düsseldorf, Köln, Düren und Hagen werden in 2019 und wohl auch 2020 nach aller Voraussich­t die Grenzwerte weiter überschrit­ten. Das zeigen unsere Auswertung­en der ersten fünf Monate der Luftschads­toffe. Alles andere ist Wunschdenk­en.“

Die Handwerksk­ammer NRW ist wegen der drohenden Fahrverbot­e für Diesel beunruhigt. Sie fordert das Land auf, sich bei einer Niederlage vor Gericht zu wehren. Einfach wird das nicht: Das Bundesverw­altungsger­icht hat im Februar für Düsseldorf Fahrverbot­e ausdrückli­ch für zulässig erklärt. Es hatte dabei selbst die nun von der Umwelthilf­e geforderte Staffelung nach Emissionsk­lassen und Terminen vorgeschla­gen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany