Rheinische Post Ratingen

Diesel-Fahrverbot: Umwelthilf­e erhöht den Druck auf das Land

Die Organisati­on hat beim Verwaltung­sgericht einen Antrag auf Zwangsvoll­streckung des Urteils zur sauberen Luft in der Stadt eingereich­t. Auf Diesel-Besitzer hat das keine direkten Auswirkung­en.

- VON LAURA IHME UND ARNE LIEB

Dass ein Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf kommt, gilt als nahezu unausweich­lich. Nur wann es so weit ist und wie ein solches Verbot aussehen wird, vermag derzeit niemand zu sagen. Eigentlich sollte der neue sogenannte Luftreinha­lteplan, der darüber entscheide­t, schon längst fertig sein – seit Monaten aber wird er immer wieder verschoben. Nun hat die Deutsche Umwelthilf­e, die den Rechtsstre­it zum Diesel-Fahrverbot ausgelöst hat, den Druck erhöht: Sie fordert eine Zwangsvoll­streckung. Die Fakten im Überblick. Was fordert die Umwelthilf­e? Ihr Antrag sieht vor, die Fortschrei­bung des Luftreinha­lteplans zu erzwingen. Ab dem 1. Januar 2019 soll es nach ihrer Vorstellun­g zunächst ein Fahrverbot für Diesel bis Euro-4Norm geben. Ab September 2019 sollen Euro-5-Diesel dazukommen. Bereits bis Ende dieses Jahres sollen die Ausnahmen festgelegt werden – immer wieder ist zum Beispiel davon die Rede, dass es eine besondere Regel für Handwerksb­etriebe ge- ben muss. Die Umwelthilf­e hält es für den besten Weg, die schon heute bestehende „Umweltzone“für das Fahrverbot zu nutzen. Der Antrag der Umwelthilf­e richtet sich an das Land, weil die dem Land unterstell­te Bezirksreg­ierung für den Luftreinha­lteplan verantwort­lich ist. Die Umwelthilf­e wirft dem Land eine Hinhalteta­ktik vor. Zuletzt hatte man den Plan mit der Begründung verschoben, dass die schriftlic­he Begründung des jüngsten Urteils des Bundesverw­altungsger­ichts noch fehle. Naturschüt­zer beklagen auch, dass die Länder nun sogar darauf drängen sollen, die Messmethod­ik anzuzweife­ln – auch das könnte Zeit bringen. Was bedeutet die neue Entwicklun­g für Diesel-Besitzer? Zunächst einmal nichts. Bis der Plan vorliegt, dürfen Diesel auch weiterhin alle Straßen befahren. Vom Land heißt es, man rechne damit, dass der neue Luftreinha­lteplan Anfang 2019 vorgelegt wird. Das heißt aber nicht, dass die Verbote danach direkt Inkrafttre­ten würden. Die Landesregi­erung hat zudem angekündig­t, setzt hat. Es könnte ein Zwangsgeld angedroht werden. Gerichtssp­recher Christoph Werthmann geht davon aus, dass das Gericht den Antrag zügig prüfen wird. Dieses Prozedere dauert zwischen drei und vier Monaten – je nachdem, ob das Gericht zum Beispiel noch einmal einen Termin ansetzt. Was sagt die Stadt? Die Düsseldorf­er Stadtspitz­e will eine Verkehrswe­nde voranbring­en, um die vor allem durch den Autoverkeh­r verursacht­e Belastung der Hauptstraß­en zu senken. Um das zu erreichen, sollen Alternativ­en gestärkt werden, allen voran der ÖPNV. Das könnte ein Fahrverbot verhindern. Die jüngsten Zahlen sind aber ernüchtern­d: Die Zahl der Autos ist auch 2017 wieder gestiegen, nahezu parallel zur Einwohnerz­ahl: Auf 2,1 Einwohner kommt ein Pkw. Die Rheinbahn hingegen hat zuletzt enttäusche­nde Zahlen vorgelegt. Auch die Zahl ihrer Fahrgäste steigt, aber ebenfalls in etwa so stark wie die Einwohnerz­ahl. Eine nennenswer­te Änderung im Mobilitäts­verhalten ist also noch nicht erreicht.

 ?? FOTO: DPA ?? Der Autoverkeh­r in der Innenstadt sorgt für eine hohe Luftversch­mutzung.
FOTO: DPA Der Autoverkeh­r in der Innenstadt sorgt für eine hohe Luftversch­mutzung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany