Diesel-Fahrverbot: Umwelthilfe erhöht den Druck auf das Land
Die Organisation hat beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils zur sauberen Luft in der Stadt eingereicht. Auf Diesel-Besitzer hat das keine direkten Auswirkungen.
Dass ein Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf kommt, gilt als nahezu unausweichlich. Nur wann es so weit ist und wie ein solches Verbot aussehen wird, vermag derzeit niemand zu sagen. Eigentlich sollte der neue sogenannte Luftreinhalteplan, der darüber entscheidet, schon längst fertig sein – seit Monaten aber wird er immer wieder verschoben. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe, die den Rechtsstreit zum Diesel-Fahrverbot ausgelöst hat, den Druck erhöht: Sie fordert eine Zwangsvollstreckung. Die Fakten im Überblick. Was fordert die Umwelthilfe? Ihr Antrag sieht vor, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erzwingen. Ab dem 1. Januar 2019 soll es nach ihrer Vorstellung zunächst ein Fahrverbot für Diesel bis Euro-4Norm geben. Ab September 2019 sollen Euro-5-Diesel dazukommen. Bereits bis Ende dieses Jahres sollen die Ausnahmen festgelegt werden – immer wieder ist zum Beispiel davon die Rede, dass es eine besondere Regel für Handwerksbetriebe ge- ben muss. Die Umwelthilfe hält es für den besten Weg, die schon heute bestehende „Umweltzone“für das Fahrverbot zu nutzen. Der Antrag der Umwelthilfe richtet sich an das Land, weil die dem Land unterstellte Bezirksregierung für den Luftreinhalteplan verantwortlich ist. Die Umwelthilfe wirft dem Land eine Hinhaltetaktik vor. Zuletzt hatte man den Plan mit der Begründung verschoben, dass die schriftliche Begründung des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts noch fehle. Naturschützer beklagen auch, dass die Länder nun sogar darauf drängen sollen, die Messmethodik anzuzweifeln – auch das könnte Zeit bringen. Was bedeutet die neue Entwicklung für Diesel-Besitzer? Zunächst einmal nichts. Bis der Plan vorliegt, dürfen Diesel auch weiterhin alle Straßen befahren. Vom Land heißt es, man rechne damit, dass der neue Luftreinhalteplan Anfang 2019 vorgelegt wird. Das heißt aber nicht, dass die Verbote danach direkt Inkrafttreten würden. Die Landesregierung hat zudem angekündigt, setzt hat. Es könnte ein Zwangsgeld angedroht werden. Gerichtssprecher Christoph Werthmann geht davon aus, dass das Gericht den Antrag zügig prüfen wird. Dieses Prozedere dauert zwischen drei und vier Monaten – je nachdem, ob das Gericht zum Beispiel noch einmal einen Termin ansetzt. Was sagt die Stadt? Die Düsseldorfer Stadtspitze will eine Verkehrswende voranbringen, um die vor allem durch den Autoverkehr verursachte Belastung der Hauptstraßen zu senken. Um das zu erreichen, sollen Alternativen gestärkt werden, allen voran der ÖPNV. Das könnte ein Fahrverbot verhindern. Die jüngsten Zahlen sind aber ernüchternd: Die Zahl der Autos ist auch 2017 wieder gestiegen, nahezu parallel zur Einwohnerzahl: Auf 2,1 Einwohner kommt ein Pkw. Die Rheinbahn hingegen hat zuletzt enttäuschende Zahlen vorgelegt. Auch die Zahl ihrer Fahrgäste steigt, aber ebenfalls in etwa so stark wie die Einwohnerzahl. Eine nennenswerte Änderung im Mobilitätsverhalten ist also noch nicht erreicht.