Ohne fremde Hilfe
Verlangt wird bei Blindenleitsystemen, dass sie eigenständig und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend mit Hilfsmittel nutzbar sind. Bei Förderungen, wie z.B. die der Nahmobilität in den Städten, wird unter Zuwendungsvoraussetzungen auf die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten hingewiesen – und dies nachweisbar. Die Zonierung von Rad- und Gehweg verbietet grundsätzlich Bodenindikatoren als Trennfläche, verlangt aber einen Sicherheits- und einen Traufstreifen (visuell und taktil). Eine Hauswand kann eine Leitlinie sein, ist es aber nicht, sondern die ebene Fläche zwischen Sicherheitsstreifen (oder Trennfläche) und dem Traufstreifen, damit der Langstock bei einem Spalt zwischen Regenfallrohr und Hauswand nicht verbogen werden kann, und dem fühlbaren Sicherheitsstreifen als Warnung vor der Straße und Platz für Laterne und Verbotsschilder. Bodenindikatoren sind sparsam zu verwenden, diese finden Anwen- dung in komplexen Blindenleitsystemen. Mit einmaligen Begehungen ohne vorherige komplette Einbindung in der Planung, was die die Vorsitzende des Ratinger BSV immer gefordert hat – wie auch die Partizipation von Behinderten, setzt sie sich der Gefahr aus, sie wäre mit nicht bemängelten Einzelheiten einverstanden. Und wenn ich lese, wer das Blindenleitsystem beim Rathausvorplatz entwickelt hat, drängt sich mir der Verdacht auf: Das Spielchen geht munter weiter. Axel Möller An der Renn 27 Ratingen