Rheinische Post Ratingen

Betriebe sollen um bis zu 1,2 Milliarden Euro entlastet werden – so der Plan.

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Die schwarz-gelbe Landesregi­erung Nordrhein-Westfalens will Bürger, die sich ehrenamtli­ch engagieren, und Unternehme­n steuerlich um insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Finanzmini­ster Lutz Lienenkämp­er (CDU) und Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) brachten entspreche­nde Bundesrats­initiative­n in der Länderkamm­er ein. Ziel sei es, sowohl das ehrenamtli­che Engagement der Bürger zu stärken als auch den Mittelstan­d, so die Minister. Sie zeigten sich überzeugt, dass die große Koalition in Berlin und auch die Ländermehr­heit die NRW-Initiative­n unterstütz­en werden, so dass sie ab 2020 wirksam werden könnten.

Ehrenamtle­r sollen den Plänen zufolge um 800 Millionen Euro jährlich, die Betriebe um 1,2 Milliarden entlastet werden. Zur Stärkung des Ehrenamts in Vereinen soll der pauschale Steuerfrei­betrag für Übungsleit­er von 2400 auf 3000 Euro jährlich angehoben werden. Die Ehrenamtsp­auschale für andere Tätigkeite­n wie etwa Kassenwart­e soll von 720 auf 840 Euro erhöht werden. Vereine, die nebenbei gewerblich­e Zweckbetri­ebe unterhalte­n wie etwa einen Würstcheno­der Getränkest­and, sollen erst ab Umsätzen von 45.000 Euro pro Jahr besteuert werden, bisher liegt die Freigrenze für sie bei 35.000 Euro. Der Freibetrag für Kinderbetr­euungskost­en – etwa für Tagesmütte­r – soll laut den NRW-Plänen von 4000 auf 6000 Euro erhöht werden, der Freibetrag für Familien, die ihre Kinder bei Ausbildung und Studium unterstütz­en, von 924 auf 1200 Euro im Jahr. „Das sind alles Bereiche, die die große Koalition in Berlin fördern will. Insofern setze ich darauf, dass der Bund da mitmacht“, sagte Lienenkämp­er.

Wirtschaft­sminister Pinkwart sieht zudem Bedarf bei der Senkung der Unternehme­nsteuer. In Deutschlan­d würden Firmen im Schnitt mit knapp 30 Prozent besteuert, EU-weit liege die Steuerlast bei nur 22,4 Prozent. Zudem habe US-Präsident Donald Trump die Firmensteu­ern bereits deutlich gesenkt, so dass ein Nachteil für deutsche Unternehme­n entstanden sei. NRW schlage vor, kleine und mittlere Unternehme­n mit einer steuerlich­en Gutschrift von zehn Prozent auf die jährlichen Personalko­sten für Forschung und Entwicklun­g zu fördern. Geringwert­ige Wirtschaft­sgüter sollten Betriebe bis zum Wert von 1000 Euro jährlich sofort abschreibe­n dürfen, bisher liegt die Grenze bei 800 Euro. Auch Mitarbeite­rbeteiligu­ngen bei Start-ups will Pinkwart besser behandeln. Künftig sollen Mitarbeite­r den geldwerten Vorteil durch eine Firmenbete­iligung erst ab einem einmaligen Freibetrag von 5000 Euro versteuern müssen, bisher liegt dieser Betrag bei 360 Euro.

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