Auch der Düsseldorfer Heinrich Weiss klagt gegen die Anleihenkäufe der EZB
Die Kläger sehen in dem billionenschweren Anleihekaufprogramm der EZB die verbotene Finanzierung von Euro-Ländern. So argumentierte der Staatsrechtler Christoph Degenhart, das Kaufprogramm der EZB sei eine Staatsfinanzierung, denn „es begünstigt zwangsläufig hoch verschuldete Staaten“. Degenhart vertritt in dem Verfahren den Unternehmer Heinrich Weiss, denVorsitzenden des Gesellschafterausschusses des Düsseldorfer Anlagenbauers SMS Group. Der hat ebenso gegen das Anleihekaufprogramm geklagt wie der Ökonomie-Professor und AfD-Gründer Bernd Lucke und der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler.
In der Tat sind die Zinsen auf den Anleihemärkten stark gesunken, seitdem die Europäische Zentralbank als massiver Käufer auftritt. Noch bis mindestens Ende September kauft die Notenbank Staatsanleihen aus Euro-Ländern auf. Im Januar hatte sie das Volumen dieser Ankäufe auf 30 Milliarden Euro monatlich halbiert. Durch das Anleihekaufprogramm will die EZB die Inflation befeuern. Die sieht sie als zu niedrig an und möchte sie durch die Käufe in Richtung ihres Zieles von knapp zwei Prozent bringen. Bei diesem Wert sieht sie die Preisstabilität im Euroraum gewährleistet – und das ist die vorrangige Aufgabe der Währungshüter des Euro-Raumes.
Durch den Aufkauf von Staatsanleihen und den damit einhergehenden niedrigen Zinsen können Staaten allerdings – ziemlich offensichtlich – sehr viel einfacher Kredite aufnehmen. Denn deren Finanzierung schlägt weniger ins Kontor. Diesen Mechanismus, der mit einem solchen Kaufprogramm der Notenbank einhergeht, werten die Kläger als unerlaubte Staatsfinanzierung, die quasi durch die Hintertür erfolgt.
So argumentierte auch der Anwalt von Bernd Lucke, der Marburger Professor Hans-Detlef Horn, die Käufe nähmen den Mitgliedstaaten den Anreiz, eine gesunde Haushaltspolitik zu verfolgen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vergangenen Sommer über den Fall zu urteilen und entschieden, diese Fragestellungen vom EuGH prüfen zu lassen. Dabei sahen die Karlsruher Richter „gewichtige Gründe“, dass das Programm der EZB gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße.
Die Zentralbank wiederum erklärte erwartungsgemäß in ihrer Stellungnahme vor dem EuGH, es habe sich bei ihrer Prüfung der Fragen des Bundesverfassungsgerichtes nichts ergeben, was die Gültigkeit der beschlossenen Anleihekäufe in Frage stelle. Dabei ist die Bundesregierung der Zentralbank zur Seite gesprungen. Der Beschluss und die Ausführung der Käufe seien„derzeit noch mit den Verträgen vereinbar“,