„Die Abschiebung verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“
(dpa) Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A.„unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für NRW eingelegt werden.
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war zuvor in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekannt gegeben hätten, teilte das Gericht mit.
Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Jetzt will das Ministerium gegen den Beschluss desVerwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde einlegen. Dies werde zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum geschehen, teilte das Ministerium am Freitagabend in Düsseldorf mit.