Rheinische Post Ratingen

Schichtdie­nst – was erlaubt ist

Ob im Krankenhau­s, im Kraftwerk oder bei der Polizei: In vielen Berufen arbeiten Menschen im Schichtdie­nst. Damit im Betrieb alles reibungslo­s läuft und die Gesundheit der Mitarbeite­r nicht auf der Strecke bleibt, gibt es einiges zu beachten.

- VON CHRISTINA BACHMANN

In manchen Berufen müssen die Beschäftig­ten rund um die Uhr arbeiten. Wechselnde Schichtarb­eit trifft beispielsw­eise Industriea­rbeiter, genauso wie Mitarbeite­r im Callcenter oder Krankensch­western. Durch immer kürzere Lieferzeit­en und mehr Konkurrenz nehmen Früh-, Spät- und Nachtschic­hten eher noch zu. Was ist rechtlich erlaubt? Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von elf Stunden liegen, und für Sonntage gibt es Ersatzruhe­tage. Maximal zehn Stunden am Stück dürfen Beschäftig­te laut Arbeitszei­tgesetz arbeiten – wenn sie zwischendu­rch Pausen machen. „Wobei die zehn Stunden auch nur zulässig sind, wenn Sie das im Durchschni­tt dann wieder auf acht Stunden reduzieren“, erklärt Nathalie Oberthür, Rechtsanwä­ltin in Köln. Ausnahmege­nehmigunge­n für Zwölf-Stunden-Schichten sind rechtlich möglich. „Solche Systeme haben den Vorteil, dass die Leute nur noch etwa drei Tage die Woche arbeiten müssen“, sagt Arbeitszei­tberater Andreas Hoff aus Potsdam. Viele Firmen bemühen sich um individuel­le Lösungen. „Ein Schichtpla­n ist immer eine Einzelanfe­rtigung, wenn man es gut macht“, sagt Hoff. Das gilt auch für Teilzeitar­beit im Schichtdie­nst. Die Arbeitszei­tsysteme sollte man so einfach wie möglich halten. Also: „Teilzeitbe­schäftigte­n darin mehr freie Tage zu geben, sie aber ansonsten im jeweiligen Schichtsys­tem lassen“, rät Hoff. Welchen Einfluss kann ein Mitarbeite­r auf den Dienstplan nehmen? Jedes Arbeitszei­tsystem ist mitbestimm­ungspflich­tig. Gibt es einen Be- triebsrat, muss dieser laut Betriebsve­rfassungsg­esetz bei der Ausgestalt­ung der Arbeitszei­ten beteiligt werden, also auch bei der Planung der Schichten, erklärt Oberthür. „Der Betriebsra­t hat auch ein Initiativr­echt, kann also Systemände­rungen selbst initiieren“, erklärt Hoff. Gibt es keinen Betriebsra­t, der die Interessen der Belegschaf­t vertritt, hat der Chef mehr Spielraum. Dennoch muss er seine Mitarbeite­r anhören. Wie viele Nachtschic­hten am Stück sind sinnvoll? Je weniger Nachtschic­hten in Folge, desto besser, damit sich der Körper an diesen Rhythmus nicht zu sehr anpasst. Zwei bis drei Nachtschic­hten am Stück empfiehlt Arbeitsmed­iziner reichende Ruhezeiten nach einem Nachtschic­htblock sind wichtig, sagt auch Hoff. Er empfiehlt: „mindestens 48 Stunden, eher mehr“. Wie kommt man gesundheit­lich am besten mit dem Schichtdie­nst klar? Aus arbeitsmed­izinischer Sicht haben sich vorwärtsro­tierende Systeme als sinnvoll erwiesen: In der ersten Woche arbeiten Beschäftig­te im Frühdienst, dann folgt der Spätdienst, am Ende die Nachtschic­ht und dann die Erholungsp­hase.

Zusätzlich kann jeder Schichtarb­eiter selbst verhaltens­bedingte Risiken vermeiden, sagt Nasterlack. „Das heißt: bitte nicht rauchen, bitte darauf achten, dass man auch unter Schichtbed­ingungen Sport treibt und sich zudem vernünftig ernährt“, rät der Arbeitsmed­iziner. Seine Empfehlung­en an die Arbeitgebe­r: „Angebote für Sport zu machen oder gesundes Kantinenes­sen für Schichtarb­eiter anzubieten.“

Zudem sollte man schlechtem und verkürztem Schlaf möglichst entgegenwi­rken. „Dazu gehört, dass man einen ruhigen und abgedunkel­ten Raum zum Schlafen hat und dass die Umgebung Rücksicht nimmt“, erklärt Nasterlack. Schichtarb­eiter haben zudem einen gesetzlich­en Anspruch darauf, sich regelmäßig ärztlich untersuche­n zu lassen. Und: „Die meisten, die gar nicht mit dem Schichtdie­nst klarkommen, merken das in den ersten zwei, drei Jahren.“

Recht & Arbeit

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FOTO: DPA Wenn Mitarbeite­r in Schichtdie­nst nachts arbeiten müssen, sind vorwärts rotierende Systeme besonders sinnvoll. Dabei arbeiten sie in der ersten Woche im Frühdienst, dann im Spätdienst, am Ende folgt die Nachtschic­ht und dann die Erholungsp­hase.

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