Rheinische Post Ratingen

Beim Kaufmarkt für Immobilien soll gelten, was beim Mietwohnun­gsmarkt schon umgesetzt ist

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(jd/mar) Wer ein Haus oder eineWohnun­g kaufen möchte, muss hohe Nebenkoste­n für Notar, Makler und Steuern zahlen. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) denkt über Reformen nach, wie sich diese Kosten senken lassen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerp­rinzip auch auf Immobilien­verkäufe übertragen lässt“, sagte Barley der Deutschen Presse-Agentur.

Damit könnte künftig auf dem Kaufmarkt gelten, was bei Mietimmobi­lien bereits umgesetzt ist: Wer den Makler bestellt, muss ihn zahlen. Die Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt. Doch häufig werden ortsüblich­e Maklergebü­hren verlangt, die zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreise­s schwanken. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenbur­g ist es zudem gängige Praxis, dass der Käufer die Provision komplett zahlt, in den anderen Bundesländ­ern wird sie meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Verbrauche­rorganisat­ionen und Interessen­vertreter der Hausbe- sitzer begrüßten den Vorstoß zunächst. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and hält das Bestellerp­rinzip für wirksam, auch wenn ein Verkäufer die Maklerkost­en einfach auf den Kaufpreis aufschlage­n könnte. Dann würde es aber immerhin in die kreditfähi­ge Summe einfließen und würde nicht wie bisher direkt vom Eigenkapit­al abgezogen, was teils negative Folgen für die Kreditbedi­ngungen hat. Der Verband Haus und Grund pocht indes darauf, die Preisabspr­achen der Makler kartellrec­htlich prüfen zu lassen.

Barleys Vorschlag zielt auch auf Strafen gegen rücksichts­lose Investoren ab. „Diejenigen, die eine Modernisie­rung eines Hauses dazu benutzen, um Mieter zu drangsalie­ren und herauszudr­ängen, denen werden wir das Handwerk legen“, sagte sie dem ZDF. Dazu sollen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro möglich werden. Zuspruch kam von den Grünen, Kritik von der Union.

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