Beim Kaufmarkt für Immobilien soll gelten, was beim Mietwohnungsmarkt schon umgesetzt ist
(jd/mar) Wer ein Haus oder eineWohnung kaufen möchte, muss hohe Nebenkosten für Notar, Makler und Steuern zahlen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) denkt über Reformen nach, wie sich diese Kosten senken lassen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagte Barley der Deutschen Presse-Agentur.
Damit könnte künftig auf dem Kaufmarkt gelten, was bei Mietimmobilien bereits umgesetzt ist: Wer den Makler bestellt, muss ihn zahlen. Die Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt. Doch häufig werden ortsübliche Maklergebühren verlangt, die zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises schwanken. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg ist es zudem gängige Praxis, dass der Käufer die Provision komplett zahlt, in den anderen Bundesländern wird sie meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Verbraucherorganisationen und Interessenvertreter der Hausbe- sitzer begrüßten den Vorstoß zunächst. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Bestellerprinzip für wirksam, auch wenn ein Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlagen könnte. Dann würde es aber immerhin in die kreditfähige Summe einfließen und würde nicht wie bisher direkt vom Eigenkapital abgezogen, was teils negative Folgen für die Kreditbedingungen hat. Der Verband Haus und Grund pocht indes darauf, die Preisabsprachen der Makler kartellrechtlich prüfen zu lassen.
Barleys Vorschlag zielt auch auf Strafen gegen rücksichtslose Investoren ab. „Diejenigen, die eine Modernisierung eines Hauses dazu benutzen, um Mieter zu drangsalieren und herauszudrängen, denen werden wir das Handwerk legen“, sagte sie dem ZDF. Dazu sollen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro möglich werden. Zuspruch kam von den Grünen, Kritik von der Union.