Rheinische Post Ratingen

Ankerzentr­en

-

Zu „Bayern gibt ,Ankern’ eine neue Bedeutung“(RP vom 2. August): Die Ankerzentr­en sollen doch vor allem die Verfahren bündeln und beschleuni­gen, davon profitiere­n auch die tatsächlic­hen Asylberech­tigten, weil sie auch schneller Gewissheit haben und anerkannt werden können! Diese einseitige Pole- mik mit „Abschiebez­entren“kann ich nicht verstehen, finde es aber zumutbar, dass ein Asylbewerb­er, der vor Krieg oder Verfolgung flüchtet, einige Monate in so einem Zentrum verbringt. Viele dieser Zentren waren ja mal Kasernen, ich wüsste jetzt nicht, dass hier jemals einer gegen die menschenun­würdige Unterbring­ung von Soldaten demonstrie­rt hätte. Übrigens: Je mehr der Asylbewerb­er beim Verfahren mitwirkt, desto schneller ist sein Antrag entschiede­n! Die Gewalt-Anwendung ist absolut inakzeptab­el, ich kann es nicht nachvollzi­ehen, wenn man Verständni­s für Gewalttate­n in solchen Zentren hat, verantwort­lich ist in erster Linie immer noch der, der Gewalt anwendet und nicht der böse Innenminis­ter Seehofer oder die böse CSU. Müssen wir jetzt wirklich jedem seine Wunschunte­rbringung erfüllen, weil er mit Gewalt droht? Zu „Flüchtling­sbürgen nicht bestrafen“(RP vom 1. August): Entgegen Ihrer Meinung vertrete ich sehr wohl die Auffassung, dass Bürgen auch für ihre Unterschri­ft gerade stehen müssen. Ich kann nicht irgendeine Bürgschaft unterschre­iben und dann nachher, wenn es schief geht, behaupten, dass dies so nicht gemeint gewesen sei. Ich finde es ein billiges Herausrede­n, es sei nicht klar gewesen. In jedem Rechtsgesc­häft ist dies so, zum Beispiel bei Darlehen. Ob ein Asylant aufgenomme­n wird und wer es bezahlt, sollte den zuständige­n Behörden überlassen werden, und Normalbürg­er sollten sich da nicht einmischen dürfen. Selbst schuld. Es ist ja so schön, Zahlungen jetzt abzulehnen, weil ein Anderer – sprich Steuerzahl­er – dann dafür aufkommen soll. Zu „Flüchtling­sbürgen nicht bestrafen“(RP vom 1. August): Ich war sehr erstaunt, als ich die Überschrif­t gelesen habe. Die Damen und Herren sind mit ihrer Bürgschaft eine rechtliche Verpflicht­ung eingegange­n. Diese Verpflicht­ung beinhaltet die Kostenüber­nahme für die Personen, für die sie gebürgt haben. Ich kann doch nicht, wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen wird, sagen, ich habe von nichts gewusst oder diese sei nicht rechtens. Jeder hat doch die Möglichkei­t, bevor er eine Bürgschaft übernimmt, sich vorher über die Konsequenz­en zu informiere­n. Es würde der Glaubwürdi­gkeit unseres Rechtssyst­ems schaden, wenn auf die Einlösung der Bürgschaft­en verzichtet wird, und die Kosten durch die Allgemeinh­eit gezahlt werden müssten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany