Ankerzentren
Zu „Bayern gibt ,Ankern’ eine neue Bedeutung“(RP vom 2. August): Die Ankerzentren sollen doch vor allem die Verfahren bündeln und beschleunigen, davon profitieren auch die tatsächlichen Asylberechtigten, weil sie auch schneller Gewissheit haben und anerkannt werden können! Diese einseitige Pole- mik mit „Abschiebezentren“kann ich nicht verstehen, finde es aber zumutbar, dass ein Asylbewerber, der vor Krieg oder Verfolgung flüchtet, einige Monate in so einem Zentrum verbringt. Viele dieser Zentren waren ja mal Kasernen, ich wüsste jetzt nicht, dass hier jemals einer gegen die menschenunwürdige Unterbringung von Soldaten demonstriert hätte. Übrigens: Je mehr der Asylbewerber beim Verfahren mitwirkt, desto schneller ist sein Antrag entschieden! Die Gewalt-Anwendung ist absolut inakzeptabel, ich kann es nicht nachvollziehen, wenn man Verständnis für Gewalttaten in solchen Zentren hat, verantwortlich ist in erster Linie immer noch der, der Gewalt anwendet und nicht der böse Innenminister Seehofer oder die böse CSU. Müssen wir jetzt wirklich jedem seine Wunschunterbringung erfüllen, weil er mit Gewalt droht? Zu „Flüchtlingsbürgen nicht bestrafen“(RP vom 1. August): Entgegen Ihrer Meinung vertrete ich sehr wohl die Auffassung, dass Bürgen auch für ihre Unterschrift gerade stehen müssen. Ich kann nicht irgendeine Bürgschaft unterschreiben und dann nachher, wenn es schief geht, behaupten, dass dies so nicht gemeint gewesen sei. Ich finde es ein billiges Herausreden, es sei nicht klar gewesen. In jedem Rechtsgeschäft ist dies so, zum Beispiel bei Darlehen. Ob ein Asylant aufgenommen wird und wer es bezahlt, sollte den zuständigen Behörden überlassen werden, und Normalbürger sollten sich da nicht einmischen dürfen. Selbst schuld. Es ist ja so schön, Zahlungen jetzt abzulehnen, weil ein Anderer – sprich Steuerzahler – dann dafür aufkommen soll. Zu „Flüchtlingsbürgen nicht bestrafen“(RP vom 1. August): Ich war sehr erstaunt, als ich die Überschrift gelesen habe. Die Damen und Herren sind mit ihrer Bürgschaft eine rechtliche Verpflichtung eingegangen. Diese Verpflichtung beinhaltet die Kostenübernahme für die Personen, für die sie gebürgt haben. Ich kann doch nicht, wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen wird, sagen, ich habe von nichts gewusst oder diese sei nicht rechtens. Jeder hat doch die Möglichkeit, bevor er eine Bürgschaft übernimmt, sich vorher über die Konsequenzen zu informieren. Es würde der Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems schaden, wenn auf die Einlösung der Bürgschaften verzichtet wird, und die Kosten durch die Allgemeinheit gezahlt werden müssten.