Rheinische Post Ratingen

Sechs Jugendlich­e stehen vor Gericht

Der Staatsanwa­lt wirft ihnen gemeinsame Vergewalti­gung einer 13-Jährigen vor.

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HEILIGENHA­US/WUPPERTAL (magu) Am 31. August beginnt am Wuppertale­r Landgerich­t der Prozess gegen sechs Jugendlich­e, denen die Beteiligun­g an einer mehrfachen Vergewalti­gung eines 13-jährigen Mädchens aus Velbert vorgeworfe­n wird. Einer der Täter soll aus Heiligenha­us kommen.

Im Velberter Parkbad soll alles angefangen haben. Mehrere Mädchen wurden von einer Gruppe Jugendlich­er belästigt. Anfangs nur mit Worten und als eines der Mädchen das Schwimmbad verließ, um über einen Waldweg nach Hause zu gehen, folgten die acht Jungs der 13-Jährigen, um sie kurz darauf durch den Wald zu zerren.

An mindestens zwei Orten sollen sich die Jugendlich­en an ihrem Opfer sexuell vergangen haben. Laut Staatsanwa­ltschaft soll sich das Geschehen durch den Wald bewegt haben.

Als eine Passantin vorbeikam, die zuvor erfahren hatte, dass dessen Familie nach dem Mädchen suchte, ließen die Täter von ihrem Opfer ab. Einer der Jungen hatte die Tat mit dem Handy gefilmt, dadurch konnten auch die Mittäter ermittelt werden. Der Vorfall war lange nicht in die Öffentlich­keit gedrungen.

Laut Staatsanwa­ltschaft habe man das schwer traumatisi­erte Kind schützen und verhindern wollen, dass es durch die öffentlich­e Berichters­tattung mit dem Geschehen konfrontie­rt werde.

Über die Täter wusste man anfangs nicht viel. Sie sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und einige von ihnen sollen dieselbe Schule besuchen. Sie haben bulgarisch­e Pässe – zwei von ihnen hatten sich nach der Tat nach Bulgarien abgesetzt. Sie wurden mit internatio­nalem Haftbefehl gesucht und dort zwischenze­itlich festgenomm­en.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft zwei der Angeklagte­n vor, das Mädchen jeweils zweifach vergewalti­gt und schwer sexuell missbrauch­t zu haben. Die übrigen Angeklagte­n sollen in unterschie­dlicher Art und in unterschie­dlichem Umfang beteiligt gewesen sein.

Die Jugendlich­en sollen auch beabsichti­gt haben, das Filmmateri­al der mit dem Handy gefilmten Tat später herumzuzei­gen.

Sie sollen zudem die Wiederholu­ng der Taten verabredet haben, wozu es dann aber nicht gekommen sei, weil eine unbeteilig­te Person dies durch ihr Eingreifen verhindert haben soll.

Die auf acht Tage festgesetz­te Hauptverha­ndlung ist nicht öffentlich, da alle Angeklagte­n noch jugendlich sind.

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