Rheinische Post Ratingen

Kölner Ultra wegen Hopp-Plakat vor Gericht

Der Mäzen der TSG Hoffenheim, Dietmar Hopp, wurde Ziel übelster Beleidigun­gen. Nun wehrt er sich.

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Das Spruchband in der Südkurve des Kölner Fußballsta­dions war nicht zu übersehen: Auf 40 Metern Breite stand da „Dietmar: Morgen ins Maritim? Dein Vater wäre stolz!!!“Es war eine Anspielung der Ultra-Gruppe „Wilde Horde“des 1. FC Köln auf den Bundespart­eitag der „Alternativ­e für Deutschlan­d“(AfD) in einem Kölner Hotel – und eine Beleidigun­g Dietmar Hopps, Mäzen des Bundesliga­klubs TSG 1899 Hoffenheim.

Ein zweites Banner zeigte eine leicht bekleidete Frau, die unter anderem ein Dokument in der Hand hielt, mit herabsetze­nden Beschimpfu­ngen der Eltern von Hopp, die auf die Rolle seines Vaters in der NS-Zeit anspielten. Einer der Köln-Anhänger aus dem Ultra-Fanblock, die das Spruchband ausgerollt haben sollen, musste sich nun wegen Beleidigun­g vor dem Kölner Amtsgerich­t verantwort­en.

Dietmar Hopp hatte nach jenem Spiel am 21. April 2017 Strafantra­g gestellt. „Der Angeklagte wollte Dietmar Hopp vor 50.000 Zuschauern als Anhänger des Nationalso­zialismus verunglimp­fen“, heißt es in der Anklage. Hopps Vater Emil war während des Nationalso­zialismus bei der SA in Hoffenheim - Dietmar Hopp hat sich kritisch mit seiner Familienge­schichte auseinande­r gesetzt. Gegnerisch­e Fans nutzten die Tatsache aber immer wieder für beleidigen­de Sprechgesä­nge oder Schmähplak­ate. „Ein Fußballsta­dion ist kein rechtsfrei­er Raum“, sagte der Vorsitzend­e Richter zum Angeklagte­n. „Niemand muss sich derartig beleidigen lassen.“Der Angeklagte, 27 Jahre alt und Fachkraft für Lagerlogis­tik, war gerade erst in Bonn wegen Drogenhand­els zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Da die Strafe wegen Beleidigun­g angesichts der rechtskräf­tigen Verurteilu­ng aus Bonn nicht ins Gewicht fallen würde, stellte das Gericht das Verfahren im aktuellen Fall ein. Der Angeklagte solle dies aber nicht als „Freibrief“verstehen, gab der Staatsanwa­lt ihm mit auf den Weg. Der Angeklagte nickte daraufhin stumm.

Der Fall Hopp beschäftig­t das Kölner Amtsgerich­t aber im Herbst in weiteren Verfahren: Es gibt elf weitere Beschuldig­te, die für das Präsentier­en der Banner verantwort­lich sein sollen.

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FOTO: DPA Dietmar Hopp in der Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim

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