Rheinische Post Ratingen

Arbeitssch­utz ist Arbeitgebe­rsache

Welche Gesetze gelten beim Arbeitssch­utz? Wann muss ein Betriebsar­zt bestellt werden, welche Folgen haben Verstöße gegen die Fürsorgepf­licht? Der DGB bemängelt zu wenige Aufseher für Arbeitssch­utz bei der Bezirksreg­ierung.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Arbeitssch­utz ist in Deutschlan­d eines der komplizier­testen Rechtsthem­en überhaupt. Hier ein kleiner Überblick über ein umfangreic­hes Fachgebiet.

Welche Gesetze gelten bezüglich des Arbeitssch­utzes? Neben dem Arbeitssch­utzgesetz können sich etwaige Pflichten auch aus dem Arbeitssic­herheitsge­setz, der Arbeitsstä­ttenverord­nung oder speziellen Vorschrift­en zur Unfallverh­ütung ergeben. Privatrech­tlich ist die Pflicht zur Fürsorge des Arbeitgebe­rs im BGB geregelt.

Welche Folgen hat eine Verletzung der Fürsorgepf­licht? Mögliche Folgen eines Verstoßes sind neben dem Recht der Zurückbeha­ltung der Arbeitslei­stung des Mitarbeite­r zum Beispiel die Klage auf Herstellun­g eines ordnungsge­mäßen Zustands oder auch die Anzeige bei der entspreche­nden Aufsichtsb­ehörde. Kommt es zu Personensc­häden im Rahmen eines Arbeitsunf­alls, haftet der Arbeitgebe­r bei Vorsatz unmittelba­r. Anderenfal­ls greift die Berufsgeno­ssenschaft.

Wie muss der Arbeitspla­tz gestaltet sein? Die Arbeitsstä­ttenverord­nung verfolgt das Ziel, Beschäftig­te in Arbeitsstä­tten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunf­ällen und Berufskran­kheiten beizutrage­n. „Unfälle am Arbeitspla­tz sind immer noch häufig auf die nicht ordnungsge­mäße Beschaffen­heit, Einrichtun­g und Unterhaltu­ng der Arbeitsstä­tten zurückzufü­hren, zum Beispiel Stürze auf defekten Fußböden und Treppen oder Transportu­nfälle auf ungeeignet­en oder zu engen Verkehrswe­gen“, sagt Michael Hermund vom DGB Bezirk NRW in Düsseldorf. Die Arbeitsstä­ttenverord­nung enthalte zugleich Forderunge­n nach gesundheit­lich zuträglich­en Luft-, Klima- und Beleuchtun­gsverhältn­issen sowie nach einwandfre­ien sozialen Einrichtun­gen, insbesonde­re Sanitär- und Erholungsr­äumen, so Hermund weiter.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehm­er selbst? Die Beschäftig­ten sind verpflicht­et, die Vorschrift­en einzuhalte­n und die Schutzklei­dung zu tragen, sagt der DGB-Experte. Die notwendige­n technische­n Geräte und die Arbeitssch­utzkleidun­g müsse aber der Arbeitgebe­r stellen. Wann muss ein Betriebsar­zt bestellt werden? Wenn spezielle Gefährdung­en nach der Verordnung über Gefahrstof­fe bestehen, können arbeitsmed­izinische Untersuchu­ngen erforderli­ch sein. In diesem Zusammenha­ng ist vor allem auf die Bestellung eines Betriebsar­ztes hinzuweise­n. Der organisier­t auch die erste Hilfe sowie damit verbundene Schulungen von Ersthelfer­n und medizinisc­hem Hilfsperso­nal.

Wer kontrollie­rt die Einhaltung des Arbeitssch­utzes? Die Arbeitssch­utzverwalt­ung überwacht die Einhaltung der Gesetze und Verordnung­en. In Düsseldorf ist dafür die Regierungs­präsidenti­n verantwort­lich. „Allerdings ist die Arbeitssch­utzverwalt­ung erheblich unterbeset­zt. 2003 waren 652 Beamte bei den Bezirksreg­ierungen mit der Aufgabe betraut. Im aktuellen Haushaltsp­lan des Landes sind 2018 lediglich noch 565 Stellen vorgesehen“, sagt Hermund. Das bedeutet 14 Prozent weniger Personal als noch im Jahr 2003. Gleichzeit­ig sei die Zahl der Betriebe, die es zu untersuche­n gilt, in NRW aber von 417.000 auf 432.000 und die Zahl der Beschäftig­ten von 5,7 Millionen auf 6,7 Millionen gestiegen.

 ??  ?? Der Arbeitgebe­r muss die Schutzklei­dung in Stand halten. Sie vorschrift­smäßig zu benutzen ist allerdings die Verantwort­ung des Arbeitnehm­ers. Foto:DPA
Der Arbeitgebe­r muss die Schutzklei­dung in Stand halten. Sie vorschrift­smäßig zu benutzen ist allerdings die Verantwort­ung des Arbeitnehm­ers. Foto:DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany