Streit um Katzengrab endet vor Gericht
MÖNCHENGLADBACH (dpa) Als Minki starb, sah es nach einem friedlichen Ende eines Katzenlebens aus. Die zwölfjährige Kurzhaarkatze wurde nicht einfach verscharrt, sondern würdevoll bestattet – und damit fingen die Probleme an.
Freitagnachmittag, ein Amtsgericht in Mönchengladbach. Erschienen sind die Tierfriedhof-Betreiberin Monika Ludwig mit ihrer Anwältin auf der einen Seite und ein Anwalt von Minkis einstigem Besitzer auf der anderen. Minkis Grab – seine Ausgestaltung – hat beide Parteien so sehr entzweit, dass sie sich nun vor Gericht treffen.
Minki war im vergangenen Jahr begraben worden, in Anwesenheit ihres Besitzers, der an dem Gerichtstermin nicht teilnimmt, und der Betreiberin Monika Ludwig. Die Lage eskaliert, als Ludwig später das endgültige Grab einfasst. Der Besitzer wirft ihr nach Angaben seines Anwalts Torsten F. Barthel vor, die Grabgrenze viel enger gezogen zu haben als vereinbart. „Dadurch liegt die Katze jetzt nur noch zur Hälfte in ihrem Grab und zur anderen Hälfte mit ihren Extremitäten außerhalb“, sagt Barthel. Die Begrenzungssteine verliefen nun direkt über dem Herz der Katze. „Das hält mein Mandant für unwürdig“, sagt Barthel. Klare Forderung: Das Grab muss vergrößert werden. Monika Ludwig und ihre Anwältin halten dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart. Und: „Ich sage, die Katze liegt im Grab, in diesem Feld“, bekräftigt Ludwig.
Richterin Miriam Pels ist sichtlich bemüht, den Zank so zu befrieden, dass die emotionalen Wunden nicht zu groß werden. Sie halte 50 mal 40 Zentimeter für eine Katze für ausreichend und nach Lage der Dinge sei nicht bewiesen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. „Das behauptet der Kläger, aber es gibt dafür keinen Beweis.“
Die Klage des Katzenbesitzers wird abgewiesen, aber zu Ende ist das Thema damit noch nicht. Der Kläger-Anwalt erklärt nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass er nicht aufgetreten sei. So bleibt die Möglichkeit, ohne Begründung Einspruch einzulegen.